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Gas-Einmalzahlung: Wie Regel Sie zum Steuerhinterzieher machen könnte


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Gesetzesänderung
Plötzlich Steuerbetrüger – durch Nichtstun


Aktualisiert am 22.06.2023Lesedauer: 3 Min.
Berlin: Kanzler Scholz bei einer Kabinettssitzung.Vergrößern des Bildes
Berlin: Kanzler Scholz bei einer Kabinettssitzung. (Quelle: IMAGO/Frank Ossenbrink)
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Die Einmalzahlung im Dezember des vergangenen Jahres sollte die Verbraucher unterstützen. Doch wegen einer neuen Regel könnte es für einige Bürger jetzt heikel werden.

Olaf Scholz klang für seine Verhältnisse regelrecht euphorisch. Auf Twitter schrieb der Bundeskanzler Anfang November: "Die Soforthilfe kommt! Gaskunden müssen im Dezember keine Abschlagszahlung leisten. Der Bund übernimmt dafür die Kosten. Diesen weiteren Schritt zur Abfederung der Energiepreise haben wir heute im #Kabinett beschlossen." Dazu setzte Scholz den Hashtag "Doppelwumms".

Unkompliziert klang das. Und ziemlich simpel: Der Staat übernimmt die Dezember-Rechnung für Gas- und Fernwärmekunden. Damit die Bevölkerung gut durch den Winter kommt, damit die Preise nicht explodieren. Ein Gesetz wurde dazu ebenfalls beschlossen, mit dem etwas sperrigen Titel: "Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG)". Die Bürger wurden entlastet, wenn es auch bei einigen nicht ganz einfach war, an die Gelder zu kommen.

Doch nun wird klar: Nach dem aktuellen Stand der Gesetzgebung könnte die finanzielle Hilfe aus dem vergangenen Dezember für einige Deutsche noch schwere Folgen haben. Denn bislang ist geplant, dass der Betrag ab einer gewissen Einkommensgrenze versteuert werden soll. Genauer: ab einem zu versteuernden Einkommen von 66.915 Euro. Manchen Bürgern steht mindestens ein hoher bürokratischer Aufwand bevor. Wer sich nicht an bestimmte Fristen hält und aktiv wird, der könnte ohne sein Zutun zum Steuersünder werden.

Grundlage für Besteuerung hat sich geändert

Um das Problem zu verstehen, muss man wissen, wie die Dezember-Soforthilfe versteuert werden soll. Normalerweise läuft es bei steuerpflichtigen Einnahmen so: Entscheidend ist, wann das Geld auf dem Konto landet. Wer etwa im Dezember 2022 von einer Entlastung profitiert hat, muss sie 2023 in der Steuererklärung für das vergangene Jahr angeben. Doch seit diesem Mittwoch ist nicht mehr der tatsächliche Zufluss entscheidend, sondern der Zeitpunkt, an dem Verbraucher über die Höhe der Soforthilfe informiert wurden. Insbesondere bei Mietern kann sich das ziehen.

Denn Vermieter erstellen die Betriebskostenabrechnung für 2022 in der Regel erst Ende 2023. Kommt das Schreiben mit der Post dann erst Anfang 2024 beim Mieter an, muss er die Dezember-Soforthilfe von 2022 erst in der Steuererklärung angeben, die er 2025 beim Finanzamt einreicht. Und bis dahin hat so mancher die steuerpflichtige Entlastung womöglich vergessen.

Das wiederum ist nicht nur Steuerhinterziehung aus Schusseligkeit, sondern würde auch den Steuerbeamten zusätzliche Arbeit bereiten. Denn wer die Soforthilfe nicht versteuert, obwohl er dazu verpflichtet ist, dem droht ein Ermittlungsverfahren. Ein Aufwand, den sich die ohnehin überlasteten Behörden wohl gerne sparen würden. Auch könnte es Fälle geben, in denen Steuerzahler nur aufgrund der staatlichen Hilfe überhaupt eine Steuererklärung abgeben müssen – es aber aus Unwissen nicht tun.

Besteuerung kostet mehr, als sie einbringt

Im Finanzministerium hat man bereits gerechnet und festgestellt: Der Bürokratieaufwand steht "in keinem Verhältnis mehr zum Aufkommen", wie Finanzminister Christian Lindner kürzlich der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" sagte. Demnach kostet die Dezemberhilfe den Staat schätzungsweise 261 Millionen Euro – bei einem Einnahmepotenzial von 110 Millionen Euro Steuergeldern.

In der Opposition ist mancher entsetzt. Die finanzpolitische Sprecherin der Union, Antje Tillmann, hatte Fragen zu der Besteuerung eingereicht. Sie sagt: "Erstmalig hat die
Bundesregierung sich geweigert, Fragen einer Abgeordneten zu einem laufenden
Gesetzgebungsverfahren zu beantworten, obwohl die Fragen bereits am
Vormittag des Vortages eingereicht wurden. Da verkennt sie, wer Gesetzgeber
und wer ausführendes Organ ist."

Im Anschluss habe der Finanzausschuss das Gesetz mit den Stimmen der Ampel und gegen die komplette Opposition beschlossen – "und zwar ganz offensichtlich, ohne diese Fragen beantworten zu können".

Das Problem besteht jedoch nur dann weiter, wenn die Besteuerung wirklich bleibt. Was Finanzminister Lindner aber ändern will. Bislang sind das bloße Absichtserklärungen. Intern heißt es, Lindner habe sich noch nicht mit den Grünen und der SPD geeinigt – die beide an der Besteuerung festhalten wollen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Gespräch mit Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
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