Klage abgewiesen Bundesfinanzhof hält Solidaritätszuschlag für rechtmäßig
Das höchste Finanzgericht hat eine entsprechende Klage abgewiesen. Damit kann die Bundesregierung weiter jährliche Soli-Einnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe einplanen.
Der Bundesfinanzhof hält den Solidaritätszuschlag weiter für rechtmäßig und hat eine entsprechende Klage abgewiesen. Die Abgabe ist nicht verfassungswidrig, entschied der IX. Senat des höchsten deutschen Finanzgerichts am Montag.
Damit kann die Bundesregierung weiter jährliche Soli-Einnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe einplanen. Zuletzt beliefen sich die Einnahmen noch auf elf Milliarden Euro.
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Geklagt hat ein älteres Ehepaar aus Aschaffenburg. Es will mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler den Soli zu Fall bringen. Die Klage fußt auf zwei Argumenten: Der Solidaritätszuschlag sollte die Lasten der deutschen Einheit finanzieren, doch dieser Zweck ist seit 2019 entfallen. Damals lief der Solidarpakt II aus, eine Sonderfinanzierung der ostdeutschen Länder gibt es seither nicht mehr.
Darüber hinaus werfen die Kläger und ihre Anwälte dem Bund einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vor, weil nur noch eine kleine Minderheit der Steuerzahler die Abgabe zahlen muss, die große Mehrheit jedoch nicht.
Noch 2,5 Millionen Deutsche zahlen
Mit dem Gesetz zur Rückführung des Solidaritätsausgleichs aus dem Jahr 2019 hatte die damalige Große Koalition beschlossen, dass nur noch Besserverdiener – die oberen zehn Prozent der Einkommen – den Zuschlag zahlen müssen. Die übrigen neunzig Prozent der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sollen ausgenommen bleiben. Nach Angabe des Anwalts der Kläger zahlen noch etwa 2,5 Millionen Menschen den Soli.
Steuerzahler-Präsident Reiner Holznagel erklärte, das Verfahren sei eine wichtige Etappe. "Denn wir kämpfen seit Jahren für das komplette Soli-Aus", sagte Holznagel. "Wir hoffen, dass wir uns in Karlsruhe wiedersehen." Grüne und Linke hingegen wollen die oberen zehn Prozent der Einkommen weiter besteuern, auch wenn der Soli fallen sollte. In der "Rheinischen Post" (Montag) ging Holznagel davon aus, dass der Bundesfinanzhof die Verfassungsmäßigkeit des Solis ab dem Jahr 2020 infrage stellt. "Ich erwarte für Montag einen Etappensieg", sagte er. Mit einem Urteil aus Karlsruhe sei dann frühestens in einem Jahr zu rechnen.
Zumindest stillschweigend wird die Klage von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) unterstützt, der den Soli ohnehin abschaffen will. Das Ministerium war dem Verfahren vor dem Bundesfinanzhof ursprünglich beigetreten. Das ist in Fällen üblich, in denen das Ministerium eine Klage zurückweist. Lindner hatte das jedoch rückgängig gemacht, das Finanzministerium ist an dem Soli-Verfahren nicht mehr beteiligt.
- Nachrichtenagentur dpa