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Betrugsmasche: Fake-Mails locken mit Steuerrückerstattung


Eister statt Elster
Betrugsmasche: Fake-Mails locken mit Steuerrückerstattung

Von dpa
Aktualisiert am 27.01.2025 - 13:28 UhrLesedauer: 2 Min.
Frau schaut skeptisch auf den Bildschirm ihres LaptopsVergrößern des Bildes
Neue Betrugsmasche: Lockt eine Mail mit einer Steuerrückerstattung, sollte man misstrauisch sein. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn/dpa-bilder)
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Wenn eine vermeintliche Mail des Finanzamts eine Steuerrückerstattung verspricht, dürfte die Freude erst einmal groß sein. Verbraucher sollten sich davon aber besser nicht blenden lassen.

Das Warten auf einen Steuerbescheid kann manchmal dauern. Umso gespannter sind viele, wenn das Dokument endlich eintrudelt. Aber Achtung: Schauen Sie besser zweimal hin, wenn Sie eine Info-Mail bekommen haben, die sie zum vermeintlichen Steuerbescheid führen soll. Denn unter Umständen stammt diese gar nicht vom Finanzamt.

Das Landeskriminalamt Niedersachsen warnt derzeit vor einer Betrugsmasche mit Mails, die mit Steuerrückerstattungen locken und so aussehen, als kämen sie vom Online-Finanzamt Elster. Stattdessen kommen sie aber von Betrügern, die sich einen optischen Trick zunutze machen und das "L" in Elster gegen ein "I" zu "Eister" austauschen - beim Überfliegen nur schwer zu erkennen.

Genau hinsehen, nicht schnell klicken, Vorsicht bei Datenabfrage!

Wer den darin befindlichen Link anklickt, landet entweder auf unterschiedlichen Onlineshops, falschen Newsseiten oder erhält einen gefälschten Warnhinweis, dass der Computer mit einer Schadsoftware infiziert sei. Um das Problem zu beheben, soll entweder eine Software installiert oder ein Kundensupport angerufen werden. Weder das eine noch das andere sollten Betroffene tun. Stattdessen sollte der Browser einfach geschlossen werden. Auch persönliche Daten sollten nach Anklicken des Betrugslinks dort niemals angegeben werden.

Sollten Sie doch auf die Masche hereingefallen sein, informieren Sie unverzüglich die Stellen, deren Daten Sie auf den gefälschten Seiten angegeben haben, rät das Landeskriminalamt. Also zum Beispiel bei der Übertragung von Bankdaten die jeweilige Bank oder bei der Übertragung von Steuerdaten das zuständige Finanzamt. Außerdem sollten Sie Anzeige bei der örtlich zuständigen Polizei oder über die Onlinewache stellen und den Computer auf mögliche Schadsoftware hin überprüfen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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