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Pfändungsschutzkonto: 6 wichtige Fakten zum P-Konto


Mehr Geld zum Leben
P-Konto: 6 Fakten, die Sie kennen sollten

Von dpa, llb

Aktualisiert am 26.11.2024Lesedauer: 3 Min.
Frau hebt Geld an einem Geldautomaten abVergrößern des Bildes
Geld abheben (Symbolbild): Wenn die Gefahr besteht, dass Ihr Konto gepfändet wird, sollten Sie darüber nachdenken, Ihr Einkommen mit einem P-Konto zu schützen. (Quelle: eclipse_images)
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Wer hoch verschuldet ist, muss mit einer Kontopfändung rechnen. Warum es in einer solchen Situation sinnvoll ist, das Girokonto schnellstens in ein P-Konto umzuwandeln.

Ein Girokonto ist für viele Menschen unverzichtbar, um Miete zu überweisen, Rechnungen zu begleichen oder sich mit Bargeld zu versorgen. Doch bei Personen mit hohen Schulden droht die Gefahr der Kontopfändung. Gerichte oder Behörden können dies auf Antrag eines Gläubigers anordnen. In solchen Fällen bietet ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, eine mögliche Lösung. Hier sind sechs wichtige Fakten zum P-Konto.

Fakt 1: Ein P-Konto ermöglicht finanzielle Teilhabe

"Ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, benötigen verschuldete Kontoinhaberinnen und –inhaber, bei denen eine Pfändung vorliegt oder kurzfristig droht", sagt Silke Rey Romero von der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf. Gleiches gilt für Menschen, die ihr Konto im Minus nicht mehr nutzen können, weil die Geldeingänge einfach verrechnet werden.

Mit einem P-Konto ist ein Teil des Ersparten auf dem Konto geschützt. Nur Beträge, die über eine bestimmte Grenze hinausgehen, können gepfändet werden. Der verbleibende Rest steht Schuldnerinnen und Schuldnern weiterhin zur Verfügung, um Einkäufe zu tätigen, Rechnungen zu bezahlen oder Bargeld abzuheben. Dies erfolgt "ohne vorher die Freigabe einzelner Gutschriften etwa bei Gericht beantragen zu müssen", erklärt Kathleen Altmann vom Bundesverband deutscher Banken in Berlin.

Fakt 2: Pfändungsfreigrenzen hängen vom Einzelfall ab

Der unpfändbare Grundfreibetrag liegt aktuell bei 1.500 Euro je Kalendermonat (Stand: Juli 2024). Gläubiger können also nur Beträge vom Konto pfänden, die oberhalb dieser Grenze liegen.

Neben dem Grundfreibetrag gibt es weitere Freibeträge – unter anderem für diejenigen, die unterhaltspflichtig sind, also etwa eine Familie oder einen Partner zu versorgen haben. Dann kommen zu den 1.500 Euro gegebenenfalls 561,43 Euro für die erste sowie 312,78 Euro für die zweite bis maximal fünfte Person, für die eine verschuldete Person Unterhalt gewährt, hinzu.

Etwaige Unterhaltspflichten sind Altmann zufolge durch eine Bescheinigung etwa der Familienkasse oder des Sozialleistungsträgers nachzuweisen. Aber auch Arbeitgeber, Verbraucherinsolvenzberatungsstellen oder anerkannte Schuldnerberatungsstellen können eine solche Bescheinigung ausstellen.

Fakt 3: Kontoüberziehungen sind ausgeschlossen

Auf einem P-Konto gewährt die Bank oder Sparkasse in der Regel keine Dispokredite. Schuldnerinnen und Schuldner können ihr P-Konto also nicht überziehen und damit weitere Schulden anhäufen.

Auch die Nutzung einer mit dem Girokonto verbundenen Kreditkarte sei Kontoinhaberinnen und -inhabern dann meist nicht mehr möglich, sagt Altmann. Eine Ausnahme gelte allerdings für Prepaid-Kreditkarten, die auf Guthabenbasis funktionieren.

Fakt 4: P-Konto bei der Bank beantragen

Wer hochverschuldet ist und sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln möchte, muss dies eigenständig bei seiner Bank oder Sparkasse beantragen – eine automatische Umwandlung erfolgt nicht. Laut Rey Romero kann das Geldinstitut den Umwandlungsantrag nicht ablehnen. Es ist verpflichtet, das Konto zu unveränderten Bedingungen weiterzuführen und den unpfändbaren Freibetrag zu hinterlegen, der für den Kunden individuell gilt. Die Bank muss die Umwandlung spätestens vier Geschäftstage nach Antragstellung vollziehen.

Für alle, die ein Gemeinschaftskonto mit einer anderen Person haben, gilt: Jeder Kontoberechtigte sollte, sobald mit Pfändungen zu rechnen ist, ein Einzelgirokonto eröffnen. "Ansonsten wird auch Geld von dem Partner, der mit der Pfändung nichts zu tun hat, gepfändet", sagt Rey Romero. Pro Person kann dabei nur ein P-Konto geführt werden. Die Verteilung möglicher Ersparnisse auf verschiedene Konten und das mehrfache Ausnutzen der Freibeträge ist also nicht möglich.

Fakt 5: Umwandlung des Kontos ist kostenfrei

Ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln, darf Verbraucherinnen und Verbraucher nichts kosten. Für die Kontoführung hingegen dürfen Banken weiterhin Gebühren nehmen. "Dafür darf das Geldinstitut allerdings nicht mehr verlangen als vorher", sagt Verbraucherschützerin Rey Romero. Lesen Sie hier weiter, wie Sie dabei vorgehen, Ihr P-Konto wieder in ein normales Girokonto umzuwandeln.

Fakt 6: Auf dem P-Konto kann man sparen

"In sehr engen Grenzen kann man auf dem Pfändungsschutzkonto sparen", sagt Kathleen Altmann. Das ist aber eigentlich nicht der Sinn eines P-Kontos. Es gibt aber die Möglichkeit, nicht verbrauchte Freibeträge aus dem Vormonat in den nächsten Monat mitzunehmen. Das geht maximal drei Monate lang. So kann man Geld für größere Anschaffungen zurücklegen.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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