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Heirat, Sonderzahlung und Co. | Bei diesen 12 Punkten lohnt sich die Steuererklärung richtig


Heirat, Sonderzahlung und Co.
Bei diesen 12 Punkten lohnt sich die Steuererklärung richtig

Von dpa
Aktualisiert am 04.09.2023Lesedauer: 4 Min.
Steuervorteil bei UmzugVergrößern des Bildes
Der Beruf zwingt Sie zum Umzug? Dann können Sie die Kosten dafür von der Steuer absetzen. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn/dpa-bilder)
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Beschäftigte zahlen jeden Monat Lohnsteuer - ohne dass sie diese selbst abführen müssen. Das erledigt nämlich der Arbeitgeber.

Was der Arbeitgeber jedoch nicht weiß und auch gar nicht berücksichtigen kann: Welche Ausgaben seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über das Jahr haben, die die Steuerlast senken könnten. Deshalb tut er so, als gäbe es diese Bürden nicht - und führt damit unter Umständen mehr Steuern ab, als die Beschäftigten dem Fiskus schuldig sind.

Umso wichtiger ist es für Beschäftigte, nach Ablauf eines Jahres mit der Steuererklärung Bilanz zu ziehen und dem Finanzamt anzuzeigen, welche Ausgaben angefallen sind, die ihre Steuerlast senken könnten. Nur so können eventuell zu viel gezahlte Steuern zurückerstattet werden. Bestimmte Lebensereignisse machen eine Erstattung besonders wahrscheinlich. Wir zeigen Ihnen, welche das sind:

1. Heirat oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft

Wer heiratet oder eine Lebenspartnerschaft eintragen lässt, kann im selben Jahr erstmals vom sogenannten Ehegattensplitting profitieren. In den meisten Fällen verringert sich laut Bund der Steuerzahler dadurch die Steuerlast.

Partner geben dafür eine gemeinsame Steuererklärung ab und wählen die Zusammenveranlagung. Das Finanzamt addiert die Einkommen der Partner zu einem Gesamteinkommen und teilt dieses durch zwei. Anhand des halben Gesamteinkommens wird dann die Steuerlast bemessen, die anschließend einfach verdoppelt wird. Weil niedrige Einkommen weniger stark besteuert werden, kann das Steuervorteile bringen.

Je größer der Einkommensunterschied der Partner ist, desto eher lohne sich die Zusammenveranlagung, sagt Florian Machnow vom Steuer-Start-up Taxfix. Verdienen beide gleich viel, ändert sich an der Steuerlast hingegen nichts.

2. Aufnahme einer Tätigkeit im Laufe des Jahres

Ob Arbeitslosigkeit, Sabbatical oder erstmalige Aufnahme eines Jobs etwa nach dem Studium: Wer nur einen Teil des Jahres angestellt war, kann meist ebenfalls mit einer ordentlichen Steuererstattung rechnen.

Der Grund: Bei der monatlichen Entgeltzahlung wird davon ausgegangen, dass der Lohn das ganz Jahr über fließt, so der Bund der Steuerzahler. Entsprechend hoch ist die abgeführte Steuer. Wer aber nur einen Teil des Jahres Lohn überwiesen bekommen hat, der hat ein deutlich geringeres Jahreseinkommen - und dadurch auch eine geringere Steuerlast als angenommen.

3. Weite Wege zur Arbeit

Steuerzahler, die weite Strecken zur Arbeit zurücklegen müssen, können diese steuerlich gelten machen. Für die ersten 20 Kilometer können je 30 Cent pauschal geltend gemacht werden. Ab dem 21. Kilometer sind es sogar je 38 Cent - egal wie der Weg zurückgelegt wird.

Steuerzahler, deren gesamte Einnahmen unterhalb des Grundfreibetrags von derzeit 10.908 Euro liegen, aber als Fernpendler mit mehr als 20 Kilometern Arbeitsweg hohe berufliche Ausgaben haben, können laut Bund der Steuerzahler besonders profitieren. Sie können sich mit der Abgabe der Steuererklärung die Mobilitätsprämie sichern.

4. Hohe Auslagen für berufliche Tätigkeit

Wer jobbedingt teure Anschaffungen tätigt oder Fortbildungen macht, die der Arbeitgeber nicht bezahlt, kann die Ausgaben als Werbungskosten absetzen, rät der Bund der Steuerzahler. Das senkt die Steuerlast.

Auch die Arbeit im Homeoffice kann die Werbungskosten in die Höhe treiben. Für jeden Heimarbeitstag berücksichtigt der Gesetzgeber pauschal sechs Euro.

5. Hohe Sonderzahlung

Ob Bonus für gute Arbeit oder Abfindung für die vorzeitige Auflösung des Arbeitsvertrags: Einmalige Sonderzahlungen können dazu führen, dass besonders viel Lohnsteuer vom Arbeitgeber abgeführt wird. Häufig zu viel. Wer eine Steuererklärung abgibt, kann sich zu viel gezahlte Steuern zurückholen.

6. Berufsbedingter Umzug

"Ein Umzug aus beruflichen Gründen kann bei den Werbungskosten berücksichtigt werden", sagt Florian Machnow. Wer also einen neuen Job in einer anderen Stadt antritt, aus dem Ausland zurückkehrt oder durch den Umzug mindestens eine Stunde Fahrtweg pro Tag zum derzeitigen Job spart, kann die Kosten für den Umzug in der Steuererklärung ansetzen.

Etwa für Fahrtwege zu Wohnungsbesichtigungen, Maklergebühren bei Mietwohnungen, doppelte Mietzahlungen und den Transport des Hausrats. Die Kosten müssen allerdings belegt werden können.

Sonstige Umzugskosten, etwa für die Renovierung der alten Wohnung, die Ummeldung und die fachgerechte Installation von Lampen, können zusätzlich mit der sogenannten Umzugskostenpauschale berücksichtig werden, schreibt das Ratgeber-Portal "Finanztip". Berechtigte können dafür aktuell 886 Euro in der Steuererklärung ansetzen. Ziehen Ehe- oder Lebenspartner, ledige Kinder, Stief- oder Pflegekinder mit um, gibt es pro Person weitere 590 Euro on top.

7. Kirchensteuer bezahlt

"Wer in Deutschland Mitglied einer Kirche ist, muss bis zu neun Prozent Kirchensteuer zahlen", sagt Machnow. "Das Gute: Sie kann abgesetzt werden." Steuerlich wird die Kirchensteuer genauso wie eine Spende behandelt. Sie wird bei den Sonderausgaben eingetragen.

8. Energiepreispauschale nicht erhalten

Steuerzahler, die die Energiepreispauschale im Jahr 2022 in Höhe von 300 Euro nicht erhalten haben, obwohl sie Anspruch darauf hatten, können sich das Geld über die Steuererklärung holen. Bei Abgabe berücksichtigt das Finanzamt die Pauschale automatisch.

9. Hohe außergewöhnliche Belastungen durch Krankheit

Ob Arztkosten, Aufwendungen für rezeptpflichtige Medikamente oder den benötigten Rollstuhl: "Haben Steuerzahler in einem Jahr besonders viele Ausgaben für eigene Krankheitskosten getragen, kann sich das steuermindernd auswirken", so der Bund der Steuerzahler. Eingetragen werden die Kosten bei den außergewöhnlichen Belastungen.

Voraussetzung ist, dass die Krankheitskosten die zumutbare Belastungsgrenze überschreiten. Diese hängt von der Höhe des Einkommens, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder ab.

10. Kapitalerträge

Wertpapiere gewinnbringend verkauft, Dividenden erhalten? Hat ein Steuerzahler auf Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungsteuer bezahlt, obwohl dessen Grenzsteuersatz unter 25 Prozent liegt, kann er sich die Differenz vom Finanzamt erstatten lassen. Das betrifft laut dem Bund der Steuerzahler vor allem Niedrigverdiener, Rentner und Studierende.

11. Handwerkerleistungen oder energetische Gebäudesanierung

Führen Handwerker Arbeiten in den eigenen vier Wänden aus, kann das zunächst ins Geld gehen. Doch die Aufwendungen können die Steuerlast senken, schreibt "Finanztip". 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens aber 1200 Euro können abgesetzt werden. Dazu muss die gesamte Rechnungssumme sowie der Lohnanteil in der Anlage "Haushaltsnahe Dienstleistungen" eingetragen werden.

Deutlich höher kann die Steuerersparnis "Finanztip" zufolge ausfallen, wenn die selbst bewohnte Immobilie saniert wird. Auch dann können 20 Prozent der Kosten, höchstens aber 40.000 Euro abgesetzt werden. In der Steuererklärung ist dafür die Anlage "Energetische Maßnahmen" auszufüllen. Voraussetzung ist etwa, dass für die Maßnahme nicht gleichzeitig eine staatliche Förderung in Anspruch genommen wurde.

12. Ausgaben für Kinderbetreuung

Wer Kinder hat, darf anfallende Kosten für die Betreuung von der Steuer absetzen - etwa Kita-Gebühren oder das Schulgeld. Laut Taxfix können so zwei Drittel der Kosten als Sonderausgaben abgesetzt werden, höchstens aber 4000 Euro pro Kind.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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