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Grundsteuererklärung: Abgabefrist endet bald – drohen bei Verzug direkt Strafen?


Verspätungszuschlag und Zwangsgeld
Grundsteuererklärung: Abgabefrist endet – drohen bei Verzug Strafen?

Von afp, arg

21.01.2023Lesedauer: 3 Min.
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Grundsteuerbescheid: Vorerst müssen säumige Eigentümer noch mit keinen Strafen rechnen. (Quelle: IMAGO/Bernd Leitner)
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Rund 40 Prozent der Deutschen haben ihre Grundsteuererklärung noch nicht eingereicht. Bald läuft die Abgabefrist aus, doch drohen bei Verzug direkt Strafen?

Wer die Grundsteuererklärung nicht fristgerecht einreicht, muss vorerst wohl nicht mit Verspätungszuschlag und Zwangsgeld rechnen. 14 Bundesländer wollen säumigen Eigentümern zunächst ein Erinnerungsschreiben schicken, wie eine Abfrage des Ratgeberportals Finanztip bei den Finanzbehörden aller 16 Bundesländer ergab.

In Brandenburg sind bislang nur rund 57 Prozent der notwendigen Grundsteuererklärungen eingegangen, in Mecklenburg-Vorpommern knapp 55 Prozent. Im bundesweiten Schnitt haben um die 40 Prozent der betroffenen Deutschen noch keine Erklärung zur Grundsteuer abgegeben, obwohl die Frist bereits am 31. Januar abläuft.

Eigentümervertreter hatten gewarnt, säumige Eigentümer müssten mit einem Verspätungszuschlag von 25 Euro pro Monat und einem Zwangsgeld von 25.000 Euro rechnen. Doch das wird laut Abfrage von Finanztip wohl noch nicht passieren. "Es wird an die Einsicht appelliert und maßvolles Verhalten der Finanzämter erwähnt", sagte am Freitag Steuerexperte Jörg Leine von Finanztip.de.

Steuerpflichtige sollen zuerst erinnert werden, erst danach fallen möglicherweise Strafen an

Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz wollen laut Finanztip zunächst Erinnerungsschreiben schicken; danach könnten nach Angaben der jeweiligen Finanzbehörden Verspätungszuschläge und Zwangsgelder festgesetzt werden.

Auch in Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen sollen die Steuerpflichtigen mit einem Schreiben an die Abgabe der Grundsteuererklärung erinnert werden. In diesen Bundesländern sei nicht eindeutig, wann Verspätungszuschläge oder andere Maßnahmen eintreten, wie Finanztip erklärte.

In Bayern können die Finanzämter laut der Abfrage in begründeten Einzelfällen – und nur auf Antrag – Fristverlängerungen gewähren. Verspätungszuschläge und andere Maßnahmen seien möglich, es werde aber die Dauer der Abgabefrist und das neue Verfahren zur Grundsteuer berücksichtigt.

Hamburg hat den Angaben zufolge noch nicht entschieden, wie nach dem 31. Januar verfahren wird. Ein Verspätungszuschlag kann laut Finanztip festgesetzt werden. Ein Zwangsgeld werde in jedem Fall aber erst in einem Schreiben angekündigt.

Grundsteuererklärung "so schnell wie möglich" abgeben

Steuerexperte Leine riet dennoch, die Grundsteuererklärung "so schnell wie möglich" abzugeben. "Denn irgendwann wird das Finanzamt zum letzten Mittel greifen, wenn die Grundsteuererklärung immer noch nicht abgegeben wurde."

Und das sei die Schätzung des Grundsteuerwerts, der die Höhe der Grundsteuer entscheidend bestimmt. "Eine Schätzung des Finanzamts ist bisher noch nie vorteilhaft für Steuerzahler gewesen. Hier bedeutet sie mehr Grundsteuer als nötig und das für viele Jahre", warnte Leine.

Der Experte betonte: "Die Grundsteuererklärung ist bei weitem nicht so komplex wie die normale Steuererklärung." Sie lasse sich "recht einfach" und kostenlos auf dem Steuerportal Elster erledigen. Finanztip bietet eine Ausfüllhilfe an. Sie erklärt etwa, wo Klippen bei einer Eigentumswohnung liegen und wie die Wohnfläche nicht unnötig hoch angeben wird.

Sollte die Grundsteuer falsch berechnet worden sein, lohnt es sich in jedem Fall, Einspruch einzulegen und den Fehler schnellstmöglich zu melden. Worauf Sie dabei achten sollten, haben wir in unserem Artikel "Grundsteuer falsch berechnet? So wehren Sie sich" zusammengefasst.

Bewertung soll sich am Wert einer Immobilie orientieren

Das Bundesverfassungsgericht hatte das aktuelle Bewertungssystem 2018 für verfassungswidrig erklärt, weil gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt werden. Die bisherige Berechnung basiert auf Jahrzehnte alten Grundstückswerten - im Westen stammen sie von 1964, im Osten von 1935. Bei der Reform der Grundsteuer soll der Grundsatz erhalten bleiben, dass sich die Bewertung am Wert einer Immobilie orientiert.

Laut Bundesfinanzministerium werden einige Steuerzahler mehr Grundsteuer bezahlen müssen, andere weniger. Für die Gesamtheit der Steuerzahler soll die Reform demnach aufkommensneutral ausgestaltet werden - der Staat soll also seine Einnahmen damit nicht steigern.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur AFP
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