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Smart-TV: So spioniert Sie Ihr Fernseher aus


Datenschleuder Smart-TV
So spioniert Sie Ihr Fernseher aus

Haben Sie ein gesundheitliches Leiden, und das im besten Alter? Sind sie an religiösen Themen interessiert und suchen entsprechende Angebote in Ihrer Nähe? Kein Problem, Ihr Fernseher weiß schon Bescheid – zumindest wenn Sie inzwischen wie die meisten TV-Zuschauer einen internetfähigen Smart-TV besitzen. Wir erklären, wie das funktioniert und wie Sie dem Fernseher das Schnüffeln verbieten.

24.03.2015|Lesedauer: 3 Min.
Von t-online, dpa
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Mit Smart-TVs soll der bislang passive Zuschauer zum aktiven Nutzer werden. Die Fernsehanstalten setzen hierzu vor allem auf HbbTV und versorgen TV-Zuschauer mit zusätzlichen Funktionen und Informationen zum TV-Programm. So lassen sich etwa verpasste Sendungen direkt aus den Online-Mediatheken auf den Fernseher beamen. Aber auch mit Programminformationen, Nachrichten in Kurzform und personalisierter Werbung kann HbbTV aufwarten.

Internetfähiger FernseherVergrößern des Bildes
Internetfähige Fernseher verfügen über einen Rückkanal zu Hersteller und Sender (Quelle: Samsung)

Der Dienst geriet wegen seiner Datensammelei und teils ungenügenden Sicherheitsstandards wiederholt in die Kritik. Dennoch sind Nutzer von internetfähigen Fernsehern immer noch nicht davor sicher, von Geräteherstellern und den Sendern ausgeforscht zu werden.

Je nach Nutzung und Typ lieferten die Fernseher beispielsweise Angaben darüber, wie ein Zuschauer sein Gerät bediene, berichtete der Präsident des bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht, Thomas Kranig. Die Behörde hatte im vergangenen Jahr Smart-TVs von insgesamt 13 Herstellern überprüft, die 90 Prozent des deutschen Marktes abdeckten. Die endgültige rechtliche Bewertung werde erst in einigen Wochen vorliegen, sagte Kranig bei der Vorlage des Jahresberichts.

Rückkanal HbbTV

Geräte mit einer sogenannten HbbTV-Funktion versorgten den jeweiligen TV-Sender ohne Wissen des Verbrauchers mit Daten darüber, wie dieser Fernsehprogramme innerhalb einer Sendergruppe nutze, berichtete Kranig. Dazu statteten die Hersteller von Smart-TVs jedes Fernsehgerät mit einer sogenannten Geräte-ID aus. Damit und über einen internetbasierten Rückkanal ließen sich "mit hoher Wahrscheinlichkeit Fernsehquoten bestimmen, ohne dass die Fernsehzuschauer dazu eingewilligt haben", heißt es im aktuellen Tätigkeitsbericht der Behörde.

Welche Daten die Fernsehanstalten erheben und weiterleiten, ist dabei unterschiedlich. Laut der Stiftung Warentest (5/2014) erheben die Öffentlich-Rechtlichen ausschließlich anonymisierte Daten. Bei Privatsendern wie Kabel 1, ProSieben, RTL und Sat.1 gehen die Daten aber auch an Google. TV-Zuschauer, die gleichzeitig ein Android-Smartphone benutzen oder sich bei dem sozialen Netzwerk Google Plus angemeldet haben, dürfen daher kaum auf Anonymität hoffen.

HbbTV gilt als digitaler Nachfolger des Video-/Teletextes. Ob ein Fernseher HbbTV-fähig ist, lässt sich zunächst einmal im Datenblatt und der Betriebsanleitung erkennen. Ohne diese Dokumente lässt sich über die Fernbedienung herausfinden, ob HbbTV eingebaut ist, denn hinter einem der Bedienknöpfe stecken die HbbTV-Optionen. In der Regel lässt sich HbbTV auch hier deaktivieren – und damit ein Rückkanal abschalten, mit dem Hersteller und Sender Nutzerdaten erfassen.

Ob HbbTV aktiviert ist, lässt sich bei den meisten Geräten mit dem Drücken der roten Taste herausfinden, die sich in der Reihe der farbigen Tasten (rot-grün-gelb-blau) befindet. Passiert anschließend nichts, dürfte der digitale Videotext abgeschaltet sein. Ansonsten erscheint das HbbTV-Menü. Manche Hersteller belegen auch die rote Taste nach der HbbTV-Deaktivierung mit einer anderen Funktion.

App-Benutzung an den Betreiber übermittelt

Ähnlich kritisch sehen die Datenschützer die installierten Apps auf den Geräten. Die Überprüfung habe ergeben, dass bei einem Teil der Geräte die Bedienung innerhalb des App-Stores an den Betreiber übermittelt werde. "Damit ist es für diesen möglich, festzustellen, wann welche App geöffnet wurde", berichtete die Behörde, die in Bayern den Datenschutz bei privaten Unternehmen überwacht.

Für problematisch hält Behördenchef Kranig auch die in Smart-TVs integrierten Programmführer mit Personalisierungsdiensten. Diese lieferten auf der Basis ausgewählter TV-Sendungen, aufgenommener Programme oder gestarteter TV-Apps dem jeweiligen Nutzer Programmempfehlungen und Werbeeinblendungen. Anhand der eindeutigen Gerätekennung ließen sich so Nutzerprofile erstellen, "aus denen sich Aussagen über Interessen, das Alter, politische oder religiöse Ansichten und Gesundheitszustand ableiten lassen", warnen die Datenschützer.

Hier gibt es keine Möglichkeit der gezielten Deaktivierung. Um alle Datenströme zu unterbinden, muss die Internetverbindung des Fernsehers gekappt werden.

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