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Handytarife: Darum sind Mobilfunk-Discounter oft die bessere Wahl


Kurze Kündigungsfristen
Darum sind Mobilfunk-Discounter oft die bessere Wahl

Mobilfunk-Discounter wie Smartmobil locken mit attraktiven Preisen. Doch auch die Vertragskonditionen sind oft fairer als bei den großen Anbietern, zeigt ein Vergleich.

Aktualisiert am 16.03.2019|Lesedauer: 2 Min.
Von dpa
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Wer sich als Telefonkunde nicht lange binden will, ist mit Verträgen der Mobilfunk-Discounter gut unterwegs – so urteilt die Zeitschrift "Connect" (Ausgabe 04/2019) nach einem Vergleich von am Markt angebotenen Tarifen. Ein Aufpreis für diese Flexibilität werde nur selten fällig. Der Anbieter Smartmobil wirbt sogar mit einer täglich möglichen Kündigung: Wird ein Vertrag vor Ende eines vollen Monats gekündigt, wird dieser anteilig berechnet.

Wenn der Mobilfunkanbieter der Freundin viel billiger ist, lohnt vielleicht ein Wechsel.Vergrößern des Bildes
Wenn der Mobilfunkanbieter der Freundin viel billiger ist, lohnt vielleicht ein Wechsel. Zum Vertrag gleich das Telefon hinzu zu kaufen, lohnt meist aber nicht. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn./dpa)

Wer sich gar nicht zeitlich festlegen möchte, wählt am besten eine Prepaid-Karte, rät die Zeitschrift. Wichtig hier: Viele Anbieter berechnen Paketpreise nicht monatlich, sondern im Vier-Wochen-Takt. Bei hinzugebuchten Optionen wird schon nach 28 Tagen eine Zahlung eingezogen. Die Grundgebühr wird pro Kalenderjahr also 13 Mal fällig.

Smartphones mit Tarifbindung sind oft überteuert

Soll es zum Anbieterwechsel auch ein neues Smartphone sein, lohnt der Preisvergleich doppelt. Denn wer zum Vertrag beim Anbieter auch das Telefon kauft, zahlt zwar zunächst weniger, aber am Ende meist drauf, stellte "Connect" fest. Günstiger sei, das Telefon einzeln zu kaufen und mit einem Vertrag eines Mobilfunk-Discounters zu kombinieren.


Unabhängig von der Mindestlaufzeit kann ein im Netz oder per Telefon abgeschlossener Mobilfunkvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Bei einem Abschluss im Laden ist ein Widerruf nicht möglich. Händler müssen Kunden aber vor Abschluss ausreichend informieren. Wer sicher gehen will, sollte alle mündlich im Verkaufsgespräch getroffenen Aussagen im Produktinformationsblatt überprüfen, empfiehlt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Hinweis: Das Portal t-online.de ist ein unabhängiges Nachrichtenportal und wird von der Ströer Digital Publishing GmbH betrieben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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