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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Von der eigenen Webcam gefilmt? Polizei gibt Tipps zum richtigen Umgang mit Erpressungsmails
Kriminelle versuchen seit Monaten, ihre Opfer mit angeblichen Porno-Videos zu erpressen. Obwohl die Masche bekannt ist, fallen noch viele Nutzer darauf rein. Nun gibt die Polizei Tipps, worauf Empfänger achten müssen.
Eine neue Art von Erpressungsmasche verunsichert gerade viele Internet-Nutzer: Kriminelle informieren Empfänger per Mail, dass sie angeblich beim Porno-Gucken und Masturbieren gefilmt wurden. Die Betrüger drohen, das Video an Freunde und Bekannte zu schicken – es sei denn, die Opfer überweisen mehrere hundert Euro an die Kriminellen in Form von Bitcoin oder einer anderen Kryptowährung.
Dabei handelt es sich natürlich um Betrug: Die Polizei warnt schon seit Monaten vor der Masche. Erst am Montag hat das BKA erneut davon abgeraten, die Kriminellen zu bezahlen. Empfänger haben nichts zu befürchten. Dennoch gibt es immer wieder Leute, die sich vor den angedrohten Konsequenzen fürchten und zahlen. Die Polizei Niedersachsen erklärt darum in einen Beitrag ausführlich, warum Nutzer vor den Drohungen der Erpressungs-Mails keine Angst haben müssen.
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Darauf müssen Sie im Ernstfall achten
Als erstes gilt: Ruhe bewahren und die Erpressung ignorieren. Laut der Polizei Niedersachsen handelt es sich bei den Drohungen "nur um Show". Warnungen der Täter sollten nicht ernst genommen werden. Beispielsweise behaupten die Kriminellen, mithilfe eines Trojaners oder anderer Schadsoftware den Nutzer beim Porno-Gucken gefilmt zu haben. Das sei frei erfunden. Laut der Polizei Niedersachsen konnte eine entsprechende Schadsoftware bisher nicht gefunden werden. Ein weiterer Anhaltspunkt: Auch Nutzer, die gar keine Webcam besitzen, erhalten die erpresserischen Schreiben.
Um ihre Drohung zu unterstreichen, zeigen manche Mails ein Kennwort des Nutzers oder verschicken die Nachricht scheinbar vom Mail-Konto des Empfängers selbst. Letzteres sollte Sie nicht schocken: Der Vorgang nennt sich "Mail-Spoofing" und kann von jeder Person leicht gemacht werden. Das ist möglich, da vom "Simple Mail Transfer Protocol (SMTP) der Absender nicht überprüft wird. Bei SMTP handelt es sich um das Hauptprotokoll zum Verschicken von Mails. Die Polizei Niedersachsen erklärt den Vorgang so: "Dies ist vergleichbar mit einem Briefumschlag, der auch mit einem beliebigen Absender beschriftet werden kann."
Bei dem Passwort handelt es sich vermutlich um ein veraltetes Kennwort, an das die Kriminellen durch einen Hack oder eine Datenpanne bei einer anderen Webseite gekommen sind. Weitere Infos dazu finden Sie in diesem Artikel. Falls Sie das Passwort einem Dienst zuordnen können – beispielsweise einem Online-Händler – sollten Sie es dort sofort ändern, rät die Polizei Niedersachsen. Auf Webseiten wie "Have I been pwned" oder "Identity Leak Checker" können Sie zudem überprüfen, ob Ihre Mail-Adresse Opfer eines Hacks geworden ist.
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Am besten sollten Sie so eine Mail nach Erhalt löschen. Die Polizei Niedersachsen weist darauf hin, dass Empfänger den Betrug anzeigen können. Das sollten Sie vor allem tun, wenn Sie die geforderte Summe überwiesen haben. Das geht beispielsweise bei der örtlichen Polizei oder bei einer Internetwache Ihres entsprechenden Bundeslandes (siehe Quellenangabe für Link).