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Erpressung per Mail: Kriminelle drohen mit Kinderpornos


Kriminalpolizei warnt
E-Mail-Erpresser drohen mit Kinderpornos

Derzeit kursieren besonders üble Erpressungs-Mails. Die Empfänger sollen einen Geldbetrag in Bitcoins zahlen, ansonsten würden die Erpresser den Betroffenen den Besitz von Kinderpornos anhängen.

04.09.2018|Lesedauer: 2 Min.
Von t-online, avr
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In letzter Zeit versuchen Kriminelle immer wieder, durch Erpressungs-Mails an Geld ihrer Opfer zu kommen. Unter anderem behaupten Betrüger, dass sie den Nachrichtenempfänger heimlich beim Pornogucken gefilmt haben. Um ihre Drohung zu unterstreichen, ergänzen Sie die Mail mit echten Passwörtern oder den letzten Ziffern der Handynummer des Empfängers.

Ein Mann mit Kapuzenpulli vorm Computer: Mit einer neuen Mail-Betrugsmasche versuchen Kriminelle, von ihren Opfern Bitcoins zu erpressen.Vergrößern des Bildes
Ein Mann mit Kapuzenpulli vorm Computer: Mit einer neuen Mail-Betrugsmasche versuchen Kriminelle, von ihren Opfern Bitcoins zu erpressen. (Quelle: frankpeters/Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Jetzt kursiert eine neue Art der Drohung im Netz: Eine Gruppe namens "Nocet" behauptet, dass sie "von dritter Seite her beauftragt wurden", ein Programm zu schreiben, was den Empfänger schaden soll. Das könnten Opfer aber verhindern, wenn sie in einem vorgegebenen Zeitraum eine bestimmte Bitcoin-Summe an "Nocet" zahlen. Das melden die Webseite "Watchlist Internet" – und die Polizei Niedersachsen.

Kinderpornobesitz und Deepfake-Videos

Die Mail-Erpresser nutzen dabei eine persönliche Anrede mit Namen der Empfänger. Der Nachrichten hängt eine Datei bei, die in mehreren Punkten ausführt, was im Falle einer Nichtzahlung passiert. Unter Umständen finden sich in der Mail auch Fotos von Minderjährigen. Diese will "Nocet" bei Nichtzahlung an bestimmte Personen und Organisationen schicken, darunter "Arbeitskollegen, Kunden, kirchliche und soziale Organisationen, Justiz."

Zusätzlich behauptet "Nocet", dass sie unter anderem im Namen des Empfängers illegale Substanzen aus dem Darknet kaufen und Terrordrohungen verschicken werden. Im letzten Schritt sollen "DeepVideoFake Videos" des Opfers gemacht werden, die ihn beim Sex mit Minderjährigen zeigen. Beim sogenannten Deepfake werden mithilfe von künstlicher Intelligenz gefälschte Videos erstellt, die täuschend echt aussehen. Beispielsweise zeigte ein Filmemacher Anfang des Jahres eine Videofälschung, in der Barack Obama den derzeitigen US-Präsidenten Donald Trump beleidigt.

Eine Erpressungs-Mail kann beispielsweise so aussehen:

Betreff: Anstehende Zivil- und Strafverfahren - Herrn xxxxxx xxxxxxxxx – Unternehmensname

Sehr geehrter Herr xxxxxx
am xx.08.18, 16 Uhr um läuft eine Frist ab, welche über Ihr weiteres Schicksal, sowie das Ihrer Familie und Ihrer Firma entscheidet. Wir kontaktieren Sie lediglich, um sie zu warnen. Sofern sie bis zum Fristende den entsprechenden Betrag in Bitcoin (BTC) an die angegebene Adresse anweisen, können Sie dies noch rechtzeitig abwenden.

Sollte der Betrag nicht rechtzeitig eingehen, oder Sie diese Nachricht ignorieren, so werden direkt nach Fristablauf die in der Anlage beigelegten E-Mails in Ihrem Namen an mehrere Hundert Empfänger gesendet: Bekannte/Verwandte aus Ihren Kontakten, Arbeitskollegen, Kunden, kirchliche und soziale Organisationen, Justiz,...

Dies wird enorme straf- und zivilrechtliche Folgen für Sie haben – noch können Sie diese jedoch abwenden. Und dies stellt lediglich den Anfang dar. Weitaus mehr wurde bereits initiiert.
Weitere Informationen finden Sie in der Anlage.

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Fristende:
xx.08.18 um 16 Uhr
Bitcoin-Address:
1CEf4rXVZ1mfyQEGRGqhLv9ecpwv5XzzeH
Bitcoin-Amount:
0,18 BTC (entspricht circa 986,4 EUR )
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Anhang nicht speichern

Wer so eine E-Mail bekommen hat, sollte laut Watchlist Internet auf keinen Fall zahlen, sondern die Nachricht in den Spam-Ordner verschieben. Zudem können Empfänger eine Anzeige aufgeben, beispielsweise bei der Internetwache der jeweiligen Polizei. Die Online-Wachen finden Sie hier.

Die Polizei Niedersachsen rät zudem, den Anhang nicht zu speichern, wenn er Kinderpornografie enthält. Denn Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornografie sind nach Paragraf 184 des Strafgesetzbuchs strafbar.

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