t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeDigitalAktuelles

Schadensersatzforderung: So können Sie schnell und kostenlos Facebook verklagen


Schadensersatzforderung
So können Sie schnell und kostenlos Facebook verklagen

Von t-online, jnm

19.04.2021Lesedauer: 2 Min.
Ein rissiges Facebook-Symbol: In Irland wollen Verbraucherschützer Facebook mit einer Sammelklage verklagenVergrößern des Bildes
Ein rissiges Facebook-Symbol: In Irland wollen Verbraucherschützer Facebook mit einer Sammelklage verklagen (Quelle: Ralph Peters/imago-images-bilder)

Anfang April wurden hunderte Millionen Datensätze von Facebooknutzern veröffentlicht, darunter auch von Millionen von Deutschen. In Irland wird nun eine EU-weite Sammelklage gegen das Unternehmen vorbereitet. Betroffene können ganz einfach teilnehmen.

Im Datenpaket seien vor allem Handynummern der User enthalten – was sich seitdem in einem sprunghaften Anstieg von Spam-SMS äußert. Unter anderem waren auch aktuelle Nummern von über 50 Bundestagsabgeordneten enthalten, die sich schockiert zeigten, als sie in Anrufen von Netzpolitik.org darauf aufmerksam gemacht wurden. Facebook reagierte auf die Veröffentlichung kaum, wies Verantwortung von sich und informierte bis heute nicht die betroffenen Kunden.

Die Bürgerrechtsorganisation Digital Rights Ireland (DRI) will das nicht auf sich beruhen lassen und strebt nun eine Sammelklage gegen das Unternehmen an. Ihr können sich alle betroffenen EU-Bürger kostenlos anschließen, da Facebooks Europasitz in Irland ist, muss nämlich dort auch die Klage geführt werden. Sollte die Klage Erfolg haben, könnte durchaus auch Schadensersatz für die Klagenden herausspringen.

Prüfen, ob die eigene Telefonnummer betroffen ist

Um tatsächlich mitklagen zu können, muss man als EU-Bürger auch vom aktuellen Datenleck betroffen sein. Ob dem so ist, kann man über die Website haveibeenpwned.com feststellen. Auch die Verbraucherschützer von DRI empfehlen, hier die eigene Telefonnummer einzugeben und zu prüfen, ob sie im großen Datenpaket auffindbar ist.

Sollte das der Fall sein, kann man sich mit Namen, E-Mail-Adresse und eben der betroffenen Telefonnummer anmelden und so der Sammelklage anschließen. DRI betont, dass damit keinerlei Pflichten verbunden sind – man dadurch aber einen Anspruch auf gegebenenfalls fällige Entschädigungszahlungen durch Facebook habe.

Verwendete Quellen
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website