Urteil zu Prepaid-Karten SIM-Karten gibt es nur gegen Ausweis
Prepaid-Karten sind günstig und Kunden sind nicht an lange Tarife gebunden. Doch hat der Staat ein Recht darauf zu wissen, wer diese SIM-Karte besitzt? Ein Mitglied des EU-Parlaments hatte deshalb vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt.
Käufer von Prepaid-SIM-Karten müssen sich auch künftig identifizieren. Ein entsprechendes Gesetz aus dem Jahr 2004 wurde heute vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bestätigt. Der EU-Abgeordnete Patrick Breyer von der Piratenpartei hatte in diesem Fall gegen die Bundesrepublik Deutschland geklagt. Er sah die "freie und unbefangene Kommunikation" gefährdet, wie der dem "Spiegel" mitteilte.
Staat verlangt Geburtsdatum und Adresse
Laut Telekommunikationsgesetz müssen Käufer einer Prepaid-SIM-Karte die Rufnummer, Name, Geburtsdatum und ihre Anschrift angeben. Das Gericht stellte zwar fest, dass "Erfassung der Namen und Adressen der Antragsteller als Nutzer von Prepaid-SIM-Karten einen begrenzten Eingriff in ihre Rechte" darstellt, allerdings hätte Deutschland seinen "Ermessensspielraum bei der Anwendung der Richtlinie nicht überschritten".
Laut "Spiegel" bedauerte Patrick Breyer das Urteil. Er sehe besonders Whistleblower und politische Aktivisten gefährdet, die durch das Gesetz nicht anonym kommunizieren könnten. Eine Lösung für diese Menschen wäre laut Breyer SIM-Karten aus anderen EU-Ländern.
- Spiegel.de: Der Staat darf den anonymen Kauf von Prepaid-Karten verbieten
- Pressemitteilung EGMR