Tipps zum Kauf Was Überwachungskameras können müssen
Viele Eigentümer wollen ihr Zuhause überwacht wissen und bringen dafür vernetzte Kameras an. Damit keine zusätzlichen Kosten entstehen und die Bilder einfach auswertbar sind, gilt es Details zu beachten.
Bei Netzwerkkameras oder IP-Kameras handelt es sich um LAN- oder WLAN-fähige Videokameras. "Die Kameras versenden ihre Bilder über eine Netzwerkinfrastruktur, die Laptops, Smartphones und weitere Geräte bereits zum Netzwerk- und Internetzugang nutzen", erklärt Andrijan Möcker von der Fachzeitschrift "c't".
Drei Typen von IP-Kameras
Momentan finden Verbraucher drei Typen auf dem Markt. Bei lokalen IP-Kameras bleiben die Aufzeichnungen und Daten auf einem Server im Heimnetzwerk – ein Vorteil, wenn zum Beispiel das Internet ausfällt. Allerdings muss die Auswertung lokal erfolgen, was zusätzlichen Aufwand bedeuten kann, erläutert Möcker. Außerdem ist es nicht ohne weiteres möglich, die Bilder über das Internet anzusehen.
Gerade wer im Urlaub mal einen Blick in die eigene Wohnung werfen will, sollte diese Kameras eher nicht kaufen, sondern eine sogenannte Cloud-IP-Kamera. Die speichern ihre Aufnahmen nämlich auf einem Server im Internet – was allerdings häufig mit einem Abo verbunden ist.
Bedient werden die Geräte meist über eine Smartphone-App oder eine Weboberfläche. Besonders wer technisch weniger versiert ist oder aber keine zusätzliche Hardware möchte, profitiert laut Möcker von Cloud-IP-Modellen.
Von Nachteil sei aber, dass je nach Videoqualität nicht unerheblich viel Bandbreite am Internetanschluss belegt wird. Und die Daten könnten verloren gehen, wenn die Webverbindung ausfällt.
Manche Modelle verbinden beide Funktionsweisen und lassen dem Nutzer die Wahl, in welchem Modus die Kamera betrieben werden soll.
Viele IP-Kameras haben zudem einen Speicherkarten-Slot. Auf einer SD- oder Mikro-SD-Karte werden Videodaten im Gerät abgespeichert. Eine Alternative für jene, die ihre Aufnahmen nicht auf einem Server wissen wollen. Sie nehmen auch ohne Netzverbindung auf.
Bewegungssensoren erkennen Tiere und Menschen
Die Kameras verfügen meist über Bewegungssensoren. Diese nutzen elektromagnetische Wellen mit einer hohen Frequenz, um die Umgebung zu scannen. Als Auslöser zur Aufnahme können zum Beispiel nur Objekte definiert werden, die selbst eine Wärmequelle darstellen – darunter Menschen, Tiere, aber auch Fahrzeuge. Moderne Kameras bieten zusätzlich sogar die Möglichkeit nur Bewegungen in bestimmten Zonen zu registrieren und andere zu ignorieren.
"Über eine zugehörige App kann dann eine Push-Mitteilung auf dem Smartphone erscheinen, wenn eine Bewegung erkannt wird", erklärt Tim Metzger vom Technikportal "Netzwelt.de". Eine praktische Funktion sind außerdem einstellbare Aufnahmezeiten, so dass die Kamera nur bei Abwesenheit aktiv ist.
Beim Kauf sollten Verbraucher auf einige Qualitätsstandards achten. Wenn die IP-Kamera für den Außeneinsatz vorgesehen ist, sollte sie wetterbeständig und daher mindestens gemäß IP65 geschützt sein, so Metzger. Die Schutzart IP65 besagt, dass die Kamera staubdicht und gegen Strahlwasser aus einem beliebigen Winkel geschützt ist.
HD-Auflösung und Weitwinkeloptik
IP-Kameras sollten mindestens HD-Auflösung bieten und über eine Weitwinkeloptik ab 100 Grad aufwärts verfügen, um einen möglichst großen Teil der Umgebung abzudecken. Um auch im Dunkeln "sehen" zu können, benötigt eine Netzwerkkamera Infrarot-LEDs.
Zudem sollten Verbraucher darauf achten, dass die Kamera und die jeweilige App oder PC-Anwendung mit einem sicheren Passwort geschützt ist. "Wichtig ist, nach der Ersteinrichtung das Standardpasswort zu ändern und stets die aktuelle Firmware zu installieren", empfiehlt Metzger. "Das beugt eventuellen Sicherheitslücken vor."
Hinweisschild für Besucher nicht vergessen
Wer eine Überwachungskamera aufstellt, platziert idealerweise eine Warnung und macht Besucher durch ein Hinweisschild darauf aufmerksam, dass sie gefilmt werden, rät die Stiftung Warentest. Rechtlich auch wichtig: Eine Außenkamera muss in der Regel so installiert werden, dass sie nur das eigene Haus oder Grundstück filmt.
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Auch das Filmen in den eigenen vier Wänden etwa von Putzkräften unterliegt gegebenenfalls rechtlichen Schranken. Es ist laut der Stiftung Warentest, wenn überhaupt, nur in bestimmten Ausnahmefällen zulässig. Grundsätzlich verzichten sollte man auf Kameras im Bad.
- Nachrichtenagentur dpa