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Bundesnetzagentur: Nur jeder Sechste bekommt versprochenes Surftempo


Messung der Netzagentur
Nur jeder Sechste surft mit versprochenem Tempo

Von dpa, t-online, avr

Aktualisiert am 09.04.2020Lesedauer: 3 Min.
Ein Mann mit Smartphone (Symbolbild): Nicht immer erreichen Nutzer das vertraglich vereinbarte Datenvolumen.Vergrößern des Bildes
Ein Mann mit Smartphone (Symbolbild): Nicht immer erreichen Nutzer das vertraglich vereinbarte Datenvolumen. (Quelle: Robert Günther/dpa)
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Netzanbieter versprechen bei Vertragsabschluss gern blitzschnelles Internet, ohne das im Alltag liefern zu können. In ihrem Jahresbericht zeigt die Bundesnetzagentur, dass das eher Regel als Ausnahme ist.

Internetnutzer erhalten in Deutschland nach wie vor nur selten die gebuchten Geschwindigkeiten. Das hat die Bundesnetzagentur in ihrem jährlichen Bericht zur Breitbandmessung festgestellt.

So haben im Festnetz nur 16,4 Prozent der Nutzer die mit dem Anbieter vereinbarte Maximalgeschwindigkeit oder mehr erhalten. Das war ein leichter Zuwachs im Vergleich zur vorangegangenen Messperiode, als dieser Wert 12,0 Prozent betrug. Über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg sollen im Download 70,1 Prozent der Nutzer (2017/2018: 71,3 Prozent) mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate bekommen haben.

Im Mobilfunk wurden die vereinbarten Leistungen den Angaben zufolge noch seltener erreicht. Kunden seien nur bei 16,1 Prozent der Messungen auf mehr als die Hälfte der vereinbarten Maximalgeschwindigkeit gekommen, mehr Tempo als vereinbart habe es bei 1,5 Prozent der Messungen gegeben.

"Weiterhin Handlungsbedarf"

Angesichts der Ergebnisse sieht der Präsident der Netzagentur, Jochen Homann, "nach wie vor Handlungsbedarf bei den Breitbandanbietern". Die Behörde weist auch darauf hin, dass die Ergebnisse der Messung davon abhängen, welchen Tarif der Nutzer mit dem Anbieter vereinbart hat. "Insofern können auf der Grundlage der Breitbandmessung keine Aussagen zur Versorgungssituation oder Verfügbarkeit von breitbandigen Internetzugangsdiensten getroffen werden", schreibt die Bundesnetzagentur. "Es wird lediglich geprüft, ob die Anbieter ihren Kunden die vertraglich zugesicherte Bandbreite liefern."

Datenbasis für den Bericht sind rund 830.000 Messungen für stationäre Breitbandanschlüsse und etwa 528.000 Messungen für mobile Breitbandanschlüsse im Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019.

Karte zeigt Funklöcher

Wer selbst seine Internetgeschwindigkeit messen will, dem bietet die Bundesnetzagentur auf ihrer Website ein entsprechendes Programm. Klicken Sie hier, um zu Website zur gelangen. Mehr zum Vorgehen bei Messgeschwindigkeiten lesen Sie hier.

Wer die Internetgeschwindigkeiten mobil messen will, kann sich die App der Bundesnetzagentur herunterladen. Diese ermöglicht es Nutzern auch, Funklöcher an die Behörde zu melden. Damit will die Behörde aufzeigen, wie es um das deutsche Mobilfunknetz steht. Mehr dazu lesen Sie hier.

Die Ergebnisse der Funkloch-App basieren auf Daten von knapp 160 Millionen Messpunkten, schreibt die Bundesnetzagentur in einer Pressemeldung vom November 2019. Die Behörde betonte zudem, dass die Karte unvollständig ist und so keine "abschließende Auskunft über die vor Ort verfügbaren Netztechnologien eines Netzbetreibers" gibt.

Unternehmen nehmen Stellung zur Auswertung

t-online.de bat die größeren Telekommunikationsunternehmen um Stellungnahme zur Auswertung der Bundesnetzagentur. So betonte Telefónica (O2), dass es sich bei der "vertraglich in Aussicht gestellten Bandbreite um einen technischen Maximalwert des Produkts handelt, welcher Kunden klar als 'bis zu'-Angabe dargestellt wird." Die Messergebnisse der Bundesnetzagentur zeigen dagegen durchschnittlich erzielte Datenraten, die sich bei einer "von Kunden gleichzeitig genutzten Versorgung (shared medium) – wie beim Mobilfunknetz – zwangsläufig von den maximal verfügbaren Datenraten unterscheiden."

Vodafone wies darauf hin, dass Messungen des Unternehmens zufolge die vertraglich vereinbarten Brandbreiten für die bestellten Geschwindigkeiten von mehr als 98 Prozent der Haushalte im "Kabelglasfasernetz" erreicht werden. Die Maximal-, Normal-, und Mindestgeschwindigkeiten seien in der AGB geregelt. "Nur ein sehr kleiner Teil von unter zwei Prozent der Haushalte hat dagegen zwischenzeitliche Kapazitätseinschränkungen, weil bei ihnen die vereinbarten Mindestgeschwindigkeiten nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit am Netzabschlusspunkt ankommen", so Vodafone.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
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