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Störung bei Sky Ticket und Sky Go: Diese Rechte haben Sie nach dem Ausfall


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Debakel im Spitzenspiel
So bekommen Sky-Kunden Geld zurück


Aktualisiert am 11.11.2019Lesedauer: 3 Min.
Nico Schulz und Thomas Müller im Zweikampf: Das Bundesligaspiel verpassten viele Kunden von Sky.Vergrößern des Bildes
Nico Schulz und Thomas Müller im Zweikampf: Das Bundesligaspiel verpassten viele Kunden von Sky. (Quelle: ActionPictures/imago-images-bilder)

Es wurde als "Das Wochenende der Giganten" angekündigt. Für den Sender Sky wurde es zum Wochenende des Shitstorms. Während des Bundesligaspiels zwischen dem FC Bayern und Borussia Dortmund fielen die Streamingdienste Sky Ticket und SkyGo aus. Kunden können auf eine Entschädigung hoffen.

Fußballfans fieberten seit Tagen dem Duell entgegen: Bayern gegen Dortmund. Als Schiedsrichter Felix Zwayer Samstagabend um 18.30 Uhr die Partie anpfiff, konnten zahlreiche Kunden des Bezahlsenders Sky das Spiel allerdings nicht sehen. Der Grund: Die Übertragung des Streams war gestört.

Um 18.39 Uhr schrieb Sky dazu auf Twitter: "Liebe Sky Kunden, wir hatten einen kurzfristigen Ausfall unserer Streams. Der Fehler wird aktuell behoben, die meisten Plattformen sollten wieder funktionieren."

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Dies war allerdings nicht der Fall. Bis weit in die zweite Hälfte der Partie hatten Kunden kein Signal. Entsprechend verärgert waren die Reaktionen auf Twitter.

Zehntausende Sky-Kunden betroffen

Auf der Plattform "alleströrungen.de" sind Samstagabend über 60.000 Störungsmeldungen bei Sky eingegangen. Überwiegend betrafen diese den Streamingdienst SkyGo. Auffallend ist, dass die Meldungen ab 18.00 Uhr drastisch anstiegen. Also zu Beginn der Partie zwischen dem FC Bayern und Borussia Dortmund. Zuvor wurden nur vereinzelt Probleme von Sky-Kunden auf der Website angezeigt.

Sky sagte auf Nachfrage von t-online.de, dass die Störungen im Laufe der zweiten Halbzeit der Partie behoben wurden. Über die Ursache des Problems wollte Sky allerdings keine Details nennen. Man arbeite aber intensiv an einer Lösung, versicherte der Sender t-online.de.

Eine Entschuldigung und mögliche Entschädigung für Kunden

Sonntagabend entschuldigte sich der Sender per Twitter für die Störung. Carsten Schmidt, Vorsitzender der Geschäftsführung, schrieb, dass er sich persönlich und aufrichtig entschuldige. Zudem versprach er, dass Sky alles dafür tun werde, dass dieses Problem nicht mehr vorkomme.

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Darüber hinaus schrieb Carsten Schmidt. "eine zufriedenstellende Lösung für betroffene Nutzer zu finden". Ob damit eine finanzielle Entschädigung gemeint ist, sagte Schmidt am Sonntag nicht. Auf Nachfrage von t-online.de teilte Sky zu möglichen Entschädigungen betroffener Kunden mit: "Wir prüfen dies zurzeit und werden die betroffenen User schnellstmöglich informieren."

Diese Rechte haben Sky-Kunden

Grundsätzlich hätten Sky-Kunden ein Entschädigungsrecht, sagt Maximilian Heitkämper von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Wer ein Abo bei Sky besitzt, kann einen Minderungsanspruch für den Monat geltend machen. Kunden, die ein Tagesticket gekauft haben, könnten versuchen, einen Teil des Kaufpreises erstattet zu bekommen. Den vollen Preis werden sie wohl nicht erhalten, da das Ticket nicht nur für das eine Spiel gültig war. Kunden sollten sich laut Heitkämper also auf jeden Fall mit Sky in Verbindung setzten.

Wer den Sender jetzt aber nur bei Twitter anschreibt könnte leer ausgehen. Besser ist es, wenn Betroffene einen klassischen Brief per Einschreiben schicken. Doch Vorsicht: Voraussetzung für eine Entschädigung sei laut Maximilian Heitkämper von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, dass Kunden beweisen können, dass Sky schuld an der Störung ist. Ein entsprechender Nachweis muss der Beschwerde also beigefügt werden.


Maximilian Heitkämper rät aber, Ausfälle bei Streaminganbietern generell zu dokumentieren. Kommt es häufig zu Problemen, etwa einer Ausfallrate von 70 bis 80 Prozent, könnten Kunden versuchen ihren Vertrag mit einem Sonderkündigungsrecht vorzeitig beenden.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Twitter
  • allestörungen.de
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