Neues Notebook, teure Kamera Neugeräte auf Reisen: Dieser Tipp spart Ärger beim Zoll
Wer seine hochwertigen Neugeräte mit in den Urlaub nimmt, sollte schon vorher an die Heimreise denken: Denn dann muss man dem Zoll beweisen, dass das Gerät nicht aus dem Ausland stammt. Dabei hilft ein einfacher Trick.
Wer mit teuren und neuwertigen technischen Geräten aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland zurückkehrt, muss damit rechnen, dass darauf bei einer Kontrolle Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls auch der geltende Zollsatz erhoben werden. Reisende können sich den Ärger und im Zweifel auch viel Geld sparen, wenn sie dem Zoll schon vor der Reise einen Besuch abstatten und das jeweilige Gerät vorführen, berichtet das IT-Fachportal "Heise Online".
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Denn dann können die Beamten dem Reisenden die "Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr" ausstellen. Dieses Dokument signalisiert dem Zoll bei der Wiedereinreise, dass etwa das teure Notebook oder die kostspielige Systemkamera-Ausrüstung nicht im Ausland gekauft worden sind.
- Nachrichtenagentur dpa