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Neugeräte auf Reisen: Dieser Tipp spart Ärger beim Zoll


Neues Notebook, teure Kamera
Neugeräte auf Reisen: Dieser Tipp spart Ärger beim Zoll

Von dpa
20.06.2019Lesedauer: 1 Min.
Ein Zollbeamter bei der Kontrolle: Urlauber mit teuren Neugeräten sollten den Zoll schon vor Antritt der Reise aufsuchen. (Symbolbild)Vergrößern des Bildes
Ein Zollbeamter bei der Kontrolle: Urlauber mit teuren Neugeräten sollten den Zoll schon vor Antritt der Reise aufsuchen. (Symbolbild) (Quelle: Thomas Imo/photothek.net/imago-images-bilder)
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Wer seine hochwertigen Neugeräte mit in den Urlaub nimmt, sollte schon vorher an die Heimreise denken: Denn dann muss man dem Zoll beweisen, dass das Gerät nicht aus dem Ausland stammt. Dabei hilft ein einfacher Trick.

Wer mit teuren und neuwertigen technischen Geräten aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland zurückkehrt, muss damit rechnen, dass darauf bei einer Kontrolle Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls auch der geltende Zollsatz erhoben werden. Reisende können sich den Ärger und im Zweifel auch viel Geld sparen, wenn sie dem Zoll schon vor der Reise einen Besuch abstatten und das jeweilige Gerät vorführen, berichtet das IT-Fachportal "Heise Online".


Denn dann können die Beamten dem Reisenden die "Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr" ausstellen. Dieses Dokument signalisiert dem Zoll bei der Wiedereinreise, dass etwa das teure Notebook oder die kostspielige Systemkamera-Ausrüstung nicht im Ausland gekauft worden sind.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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