Bei Verurteilung droht Todesstrafe US-Vorwürfe gegen Assange schwerer als bekannt
Die US-Staatsanwaltschaft führt gegen den Wikileaks-Gründer Julian Assange offenbar geheime Ermittlungen, die weit über die bislang öffentlich bekannten Vorwürfe hinausreichen. Bei einer Verurteilung droht ihm die Todesstrafe.
Das geht aus einem Brief des amerikanischen Justizministeriums aus dem Frühjahr 2018 hervor, berichtet die Wochenzeitung "Die Zeit".
In einem dem Blatt vorliegenden Schreiben vom 7. März 2018 legt die zuständige US-Staatsanwältin Tracy Doherty-McCormick offen, dass die Ermittlungen gegen Wikileaks wegen "unerlaubten Erhalts und der Verbreitung geheimer Informationen" geführt werden. In der in der vergangenen Woche veröffentlichten Anklageschrift wirft die Staatsanwaltschaft Assange dagegen lediglich "Verschwörung zum Eindringen in Computer" vor – worauf eine vergleichsweise geringe Strafe steht.
Laut der "Zeit" richtet sich das Schreiben des US-Justizministeriums vom 7. März 2018 an den ehemaligen Wikileaks-Aktivisten Daniel Domscheit-Berg aus Deutschland. Diesen wollten die Staatsanwälte offenbar als Zeugen vernehmen. Es wurde nur einen Tag nach der inzwischen veröffentlichten Anklage gegen Assange aufgesetzt.
Bei Verurteilung könnte die Todesstrafe drohen
Der Vorwurf des "unerlaubten Erhalts und der Verbreitung geheimer Informationen" ermöglicht bei einer Verurteilung ein deutlich höheres Strafmaß bis hin zur Todesstrafe.
Es richtet sich potenziell auch gegen Medienorganisationen, die in Zukunft keine klassifizierten Dokumente mehr veröffentlichen könnten, ohne Gefahr zu laufen, juristisch verfolgt zu werden, so die "Zeit".
Benutzten die USA einen Trick?
Juristen vermuten einen Trick, mit dem die US-Behörden mit dem geringeren Vorwurf der "Verschwörung zum Eindringen in Computer" vermeiden wollten, dass die britische Justiz einer Auslieferung Assanges an die USA widerspricht und die erweiterten Vorwürfe erst in einem späteren Stadium präsentieren will.
- Ecuador: Seit Festnahme 40 Millionen Cyberangriffe
- Assange: Vorwurf der Spionage aus Ecuador
Das britische Recht verbietet die Auslieferung eines Verdächtigen, wenn ihm in einem anderen Land die Todesstrafe droht.
- Vorabmeldung der "Zeit" vom 16. April 2019