Nur 62 Beschwerden Gesetz gegen Hassrede spielt kaum eine Rolle
Darstellungen von Gewalt und Missbrauch von Minderjährigen oder Hassrede im Netz – der Beschwerdestelle des Internetverbands "Eco" geht die Arbeit nicht aus. Durch eine extrem hohe Erfolgsquote sehen sich die Rechtsexperten in ihrem Vorgehen bestärkt.
Offensichtliche Verstöße nach dem neuen Gesetz gegen Hassrede (NetzDG) haben im aktuellen Jahresbericht der Eco-Beschwerdestelle nur eine sehr geringe Rolle gespielt. Nur 62 Fälle von begründeten Beschwerde seien dem Bereich Rassismus im weitesten Sinne zuzuordnen gewesen, teilte der Internet-Verband mit. Der Anteil liege damit bei zwei Prozent. Dabei habe es sich bei einem Fünftel dieser Fälle (21 Prozent) um offensichtliche Verstöße gehandelt, in den anderen Fällen habe es einer intensiven rechtlichen Prüfung bedurft.
Tausende Fälle gemeldet
Insgesamt wurden 2018 der Eco-Beschwerdestelle 8.617 Fälle gemeldet, Hinweise zu Spam-Mails und Inhalten aus dem Usenet nicht mit eingerechnet. Davon hätten sich nach der juristischen Prüfung 3.096 Fälle als tatsächlich berechtigt herausgestellt – im Vergleich zum Vorjahr ein Minus von 23,8 Prozent. Mit 72 Prozent dominierten dabei Beschwerden zu Missbrauchdarstellungen von Kindern und Jugendlichen.
Die rechtliche Bewertung gemeldeter Inhalte wie Hass und Gewaltdarstellung sollte auch künftig eindeutig von Experten durchgeführt werden, sagte Alexandra Koch-Skiba, Leiterin der Beschwerdestelle. Im Kernteam in Köln arbeiten demnach ausschließlich Volljuristen.
Der aktuelle Jahresbericht zeige, dass die Unternehmen Inhalte überwiegend aufgrund von Verstößen gegen ihre eigenen Standards entfernten. "Rechtsverstöße wie Hass, Hetze und Beleidigungen werden auch in der digitalen Welt sehr ernst genommen", sagte Koch-Skiba.
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Das seit Oktober 2017 geltende Netzwerkdurchsetzungsgesetz gegen Hass und Hetze im Netz war maßgeblich vom damaligen Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vorangebracht worden. Es schreibt Internet-Plattformen vor, strafbare Inhalte in einer festgelegten Frist nach einem ersten Hinweis darauf selbst zu löschen und sieht bei Verstößen empfindliche Geldstrafen vor. Kritiker sahen die Gefahr einer Einschränkung der Meinungsfreiheit, da die Plattformbetreiber möglicherweise vorschnell Beiträge aus Furcht vor Geldbußen löschen könnten und sie selbst zu Vollzugsorganen gemacht werden.
- Nachrichtenagentur dpa