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"Frag den Staat" verklagt Behörde: Bundesinnenministerium soll Twitter-Nachrichten offenlegen


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Klage von "Frag den Staat"
Seehofer-Ministerium soll Twitter-Nachrichten offenlegen


Aktualisiert am 24.09.2018Lesedauer: 2 Min.
Lädt zu Fragen an: Bundesinnenminister Horst Seehofer will per Fragen gestellte Fragen beantworten. Die Direktnachrichten an sein Ministerium will die Behörde aber nicht herausgegeben.Vergrößern des Bildes
Lädt zu Fragen an: Bundesinnenminister Horst Seehofer will per Fragen gestellte Fragen beantworten. Die Direktnachrichten an sein Ministerium will die Behörde aber nicht herausgegeben. (Quelle: imago-images-bilder)

Wenn Behörden per E-Mail kommunizieren, muss das dokumentiert und gesichert werden. Werden Twitter oder Facebook zum Weg, diese Pflicht zu umgehen? Eine Klage soll die Frage klären.

Das Portal "FragdenStaat.de" hat mit einer Klage gegen das Bundesinnenministerium eine grundsätzliche Frage aufgeworfen: Wann muss in Zeiten von Social Media in Akten festgehalten werden, was Verwaltungen auf Twitter & Co. Bürgern oder Mitarbeitern schreiben? FragdenStaat.de klagt auf die Herausgabe der Twitter-Direktnachrichten, die das Ministerium seit 2014 erhalten und versendet hat.

Das Ministerium will sie aber nicht herausgeben. Seine Begründung: Was dort geschrieben wird, sei "rechtlich irrelevante Korrespondenz mit der Social-Media-Redaktion des Ministeriums". Das sei anders als bei E-Mails. Das Ministerium argumentiert auch mit einer Einschätzung aus dem Jahr 1981. Der Fall könnte bis vor das Bundesverwaltungsgericht gehen.

An den Twitter-Account des Ministeriums kann jeder, der bei Twitter angemeldet ist, Direktnachrichten senden, die dann nur dort gelesen werden können. Fragdenstaat.de hat nach dem Informationsfreiheitsgesetz die Herausgabe dieser Kommunikation beantragt – und eine Ablehnung vom Ministerium kassiert. Derartige Kommunikation müsse eine Verwaltung "nicht mit der gleichen Sorgfalt verakten und zu den Akten nehmen wie traditionelle papierschriftliche Kommunikation", so das Ministerium.

FragdenStaat.de sieht Transparenzpflicht umgangen

Es sei nicht mit entsprechender Dokumentationspflicht verbunden, wenn "die Verwaltung dem sozialen und technischen Wandel nachgibt und informelle Kommunikationswege eröffnet, auf denen für jedermann ersichtlich keine rechtlich verbindliche Kommunikation geführt wird".

Heißt im Umkehrschluss auch: Kommunikation über Twitter, Instagram, Facebook oder andere private Plattformen könnten Verwaltung vor der Öffentlichkeit verbergen. "Auf diese Weise würden die Transparenzpflichten der Verwaltung umgangen", sagt Arne Semsrott, Projektleiter für FragDenStaat.de. Er vermutet, dass auch Archivare eine andere Auffassung haben dürften als das Ministerium.

Semsrott hält der Ablehnung entgegen, dass nach der Hausordnung des Ministeriums zum Social-Media-Einsatz die Nutzung von Twitter dienstlich ist. Semsrott führt auch ein Beispiel an, dass "wichtige Verwaltungsprozesse" per Twitter-Direktnachricht abgewickelt würden: Das Ministerium hatte Claus Reisch, Kapitän für den Seenotrettungs-Verein Mission Lifeline, per Twitter-Direktnachricht um eine Terminabstimmung gebeten.

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Das Ministerium sieht sich durch eine Beurteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit bestätigt. Über SMS-Nachrichten hatte der geschrieben, es gebe nach dem Gesetz kein Recht auf Zugang auf im "Endgerät gespeicherte, noch nicht veraktete Kommunikation".

Allerdings betrifft diese Beurteilung aus dem Jahr 2013 SMS auf dem Kanzler-Handy, Twitter hat als Massenkanal mit leichtem Zugang eine andere Bedeutung. Zudem hielt der Beuaftragte fest, "nicht jede SMS" sei als transparenzpflichtige "amtliche Information" nach dem Gesetz zu bewerten.

Ministerium: Fragesteller wollten Vertraulichkeit

Doch was ist, wenn das Ministerium den Austausch über soziale Netzwerke in Akten dokumentieren müsste? Selbst wenn das der Fall wäre, dürfe die Kommunikation nicht herausgegeben werden, erklärt die Behörde in der Ablehnung. Wer das Ministerium auf diesem Weg anschreibe, habe ja bewusst einen vertraulichen Weg zur Kommunikation gewählt. Die Herausgabe der Direktnachrichten würde demnach die Rechte der Fragesteller verletzen. Das gelte auch bei Schwärzung von persönlichen Daten.

Semsrott geht davon aus, dass die Klage bis vor das Bundesverwaltungsgericht gehen wird.

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