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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Automatische Gesichtserkennung Facebooks zweiter Versuch löst Kopfschütteln aus
Facebook bringt die Gesichtserkennung zurück nach Europa und wirbt mit Sicherheitsversprechen. Sollte man sich darauf einlassen?
Ausgerechnet inmitten des größten Datenskandals der Unternehmensgeschichte und zeitgleich zur Umsetzung der bisher strengsten Datenschutzvorschriften in der EU, will Facebook eine seiner umstrittensten Funktionen wieder in Europa einführen. Die automatische Gesichtserkennung war 2012 am Widerstand europäischer Datenschützer gescheitert. Jetzt soll sie zurückkehren. Was bedeutet das für Nutzer und Nicht-Nutzer? Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten.
Welche Funktion erfüllt die Gesichtserkennung in dem sozialen Netzwerk?
Die Software erkennt automatisch, wer auf den Bildern und Videos zu sehen ist, die die Mitglieder in dem sozialen Netzwerk hochladen. Der Algorithmus schlägt dann automatisch Markierungen vor. Der Nutzer muss die Vorschläge nur noch bestätigen, um die Person zu "taggen". Dadurch wird eine Verknüpfung mit dem Facebook-Profil der abgebildeten Person erstellt.
Die Funktion ist erstmals 2011 eingeführt worden. In Europa gab es dagegen massive Proteste. Am Ende lenkte Facebook ein, entfernte die Funktion und löschte alle Daten.
Wie reagieren Datenschützer jetzt darauf?
Friedemann Ebelt vom Verein "Digitalcourage" ist sich sicher, dass Facebook auch im zweiten Anlauf in Deutschland scheitern wird. Dass der Konzern es dennoch versucht zeige: "Facebook hat immer noch nicht verstanden, worum es geht, wenn wir über Datenschutz diskutieren."
Auch in den USA gibt es Widerstand: Nutzer aus Illinois haben eine Sammelklage eingereicht. Ebelt begrüßt das. Gerade nach dem jüngsten Datenskandal seien die Menschen um ihre Privatsphäre besorgt, sagt Ebelt. "Facebook hat viel Vertrauen verspielt", so der Aktivist. "Statt gleich die nächste bedenkliche Funktion herauszuhauen, sollte der Konzern erst einmal über seine bestehenden Probleme nachdenken und erst an diesen Stellschrauben drehen."
Kann Facebook jedes Gesicht zuordnen?
Nein, Facebook gleicht in Europa nur die Gesichter von Mitgliedern ab, die dem ausdrücklich zugestimmt haben. Die Nutzer sollen in den kommenden Wochen gefragt werden, ob sie sich von der Software identifizieren lassen wollen. Man kann sich aber jederzeit umentscheiden. Die hinterlegten Daten werden dann gelöscht.
Für Jugendliche unter 18 Jahren bleibt die Gesichtserkennung grundsätzlich ausgeschaltet. Auch für WhatsApp und Instagram soll es diese Funktion vorerst nicht geben.
Wie funktioniert die Technik?
Die Software scannt die Fotos, die der Nutzer bereits von sich hochgeladen hat, oder in denen er markiert wurde – Selfies und das Profilbild zum Beispiel. Aus den charakteristischen Gesichtszügen wird ein "Template" erstellt, ein spezifisches Datenmuster, das später auf anderen Fotos wiedererkannt werden kann. Eine ähnliche Methode wendet das Netzwerk auch in einem Pilotprojekt in Australien an, um das Hochladen von Rachepornos zu verhindern.
Wie gut die Gesichtserkennung funktioniert, ist noch unklar. Es ist gut möglich, dass Facebook ab und zu Nutzer mit ihren digitalen "Doppelgängern" verwechselt und Bilder dem falschen Profil zuordnet. Lehnt der Nutzer den falschen Vorschlag ab, "trainiert" er damit auch den Algorithmus und Verwechslungen werden immer unwahrscheinlicher.
Widerspricht der Nutzer der Funktion, wird kein Template erstellt. Er kann dann auch nicht von der Software identifiziert werden. Man kann die erstellten Templates auch nachträglich löschen lassen.
Warum sollte irgendjemand zustimmen wollen?
Facebook wirbt damit, dass sich die Nutzer, die ihre biometrischen Daten freiwillig hinterlegt haben, gegen Identitätsdiebe und unerlaubt hochgeladene oder kompromittierende Fotos absichern. Denn jedes Mal, wenn jemand anderes ein Foto hochlade, werde der Betroffene benachrichtigt und kann darauf reagieren. Er kann den Urheber zum Beispiel auffordern, das Foto zu entfernen.
Das Ganze dürfte nur funktionieren, wenn sich beide Parteien kennen und bei Facebook vernetzt sind – oder bei öffentlich geposteten Bildern. Alles andere wäre ja ein massiver Eingriff in die Privatsphäre von Nutzern, die ihre Fotoalben bewusst auf "privat" gestellt haben. Von heimlich geposteten Bildern, kriegt der Betroffene hingegen nichts mit.
Was passiert, wenn ich der Gesichtserkennung zustimme?
Wer die Gesichtserkennung freigeschaltet hat, bekommt im Menü „Einstellungen“ unter „Chronik und Markierungen“ weitere Kontrollmöglichkeiten. Dort lässt sich einstellen, wer die Markierungsvorschläge des Algorithmus zu sehen bekommt. Diesen Personenkreis sollte man möglichst eng eingrenzen. Andernfalls könnten Fremde einfach in der Öffentlichkeit heimlich Fotos schießen, diese bei Facebook hochladen und die Identität der abgebildeten Person ausspähen. In Russland funktioniert dies bereits über die App "Find Face" und den Facebook-Klon "V-Kontakte".
Doch selbst, wenn man nur sich selbst benachrichtigen lässt, bleibt ein Risiko. Datenschützer Ebelt weist darauf hin, dass die Privatsphäre ein Trugschluss ist, denn: „Andere Leute können dann zwar nicht sehen, wer ich bin, wie ich aussehe und was ich auf dem Foto mache, aber Facebook kann es sehen.“
Kritiker beschweren sich, dass es deutlich leichter ist, der Gesichtserkennung zuzustimmen, als ihr zu widersprechen. Für letzteres müssen die Nutzer nämlich sich erst durch die Privatsphäre-Einstellungen klicken. Um sich einverstanden zu erklären, genügt hingegen ein Klick.
Was sind die Nachteile der Gesichtserkennung?
Die Verbraucherzentrale rät dazu, die Vorteile der Gesichtserkennung sorgfältig gegen die Risiken abzuwägen. Man sollte sich klar machen, dass Facebook alle hochgeladenen Fotos scannt. Welche Schlüsse das Unternehmen aus den Inhalten zieht und was es mit den Informationen anfängt, bleibt unklar. "Facebook will alles über seine Nutzer wissen. Und diese Informationen wird der Konzern auch nutzen", warnt Datenschützer Ebelt.
Facebook sagt zwar, dass die Daten nicht mit anderen Unternehmen geteilt werden sollen. Der Konzern könne aber jederzeit seine Meinung ändern, so die Verbraucherschützer. Es wäre nicht das erste Mal, dass der Konzern ein gegebenes Versprechen bricht.
"Facebook betont einen Schutz der Nutzer", schreibt die Verbraucherzentrale. "Leider gibt es hier aber nur ganz oder gar nicht: Wer diesen Schutz haben möchte, muss auch die oben erwähnten Nachteile der Gesichtserkennung in Kauf nehmen." Das geringe Schutz-Level, das Facebook durch die Gesichtserkennung verspricht, halten die Verbraucherschützer jedenfalls nicht für ausreichend.
- Facebook Mitteilung
- Stellungnahme der Verbraucherzentrale