Hetzen verboten Neue Härte gegen Hass in sozialen Netzwerken
Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz sollen rechtswidrige Inhalte in sozialen Netzwerken besser bekämpft werden. Das bekommt nun die AfD-Politikerin Beatrix von Storch zu spüren.
Facebook, Twitter oder YouTube müssen es ihren Nutzern ab dem 1. Januar ermöglichen, sich über verbotene Inhalte zu beschweren. Diese Inhalte müssen vom Netzwerk überprüft und innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden, wenn ein Verstoß gegen Gesetze vorliegt. Das Verfahren ist jedoch kompliziert und erfordert etwas juristisches Fachwissen, kritisiert "Zeit Online". Denn bei der Meldung muss der Gesetzesverstoß vom Nutzer eingeordnet werden.
Strafbar sind nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zum Beispiel Beleidigungen, das Verwenden verbotener Symbole, wie Hakenkreuze, oder die Leugnung des Holocausts.
Zu spüren bekommen hat das nun Beatrix von Storch. Twitter löschte am Silvesterabend einen Tweet der AfD-Politikerin. Darin hatte sie sich über einen Tweet der Kölner Polizei aufgeregt, die Neujahrsgrüße in mehreren Sprachen veröffentlicht hatte, darunter Arabisch und Farsi.
Sie schrieb: "Was zur Hölle ist in diesem Land los? Wieso twittert eine offizielle Polizeiseite aus NRW auf Arabisch. Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden so zu besänftigen?"
Das neue Gesetz schreibt das Löschen von einzelnen, eindeutig gesetzeswidrigen Inhalten innerhalb einer bestimmten Frist vor – nicht aber das Löschen oder Sperren von Nutzerkonten.
Der Dienst Twitter sperrte zugleich auch den Account der AfD-Politikerin für zwölf Stunden. Damit hat das neue Gesetz allerdings nichts zu tun. Twitter sperrte von Storchs Account mit Verweis auf einen "Verstoß gegen Regeln über Hass-Inhalte". Diese Regeln hat sich die Plattform selbst auferlegt. Twitter-Nutzer stimmen mit der Einwilligung in die AGBs zu, sich an diese Regeln zu halten.
"Verstoß gegen Regeln über Hass-Inhalte"
Von Storch fühlte sich dennoch ungerecht behandelt, veröffentlichte einen Screenshot von der Sperre auf Facebook und beklagte sich über die "Zensur".
Davon unabhängig hatte die Kölner Polizei Anzeige gegen von Storch erstattet wegen des Verdachts auf Volksverhetzung. Ein Polizeisprecher erklärte, es bestehe ein Anfangsverdacht, dass eine Twitter-Botschaft der Rechtsaußenpolitikerin aus der Neujahrsnacht eine strafbare Handlung darstellen könnte. Deshalb sei Anzeige gegen sie erstattet worden.
Von Storch: "Das Ende des Rechtsstaates"
Am Montagabend teilte von Storch laut Handelsblatt über ihren wieder zugänglichen Twitter-Zugang mit, dass auch Facebook ihre Nachricht mit dem auf Twitter verbreiteten Nachricht gesperrt habe. Laut Handelsblatt postete sie auf Twitter einen Screenshot der Begründung: "Wir haben den Zugang zu dem Inhalt aus folgendem Grund gesperrt: Volksverhetzung (Paragraf 130 des deutschen Strafgesetzbuchs)."
Von Storch kritisierte, dass Facebook handeln würde, "bevor ein Ermittlungsverfahren zu Ende gebracht oder ein Urteil gefällt worden sei". Diese sei "das Ende des Rechtsstaates", kritisierte von Storch.
Tatsächlich stehen die sozialen Netzwerke mit dem NetzDG unter stärkerem Druck, schneller und entschiedener gegen bestimmte beleidigende und rechtswidrige Äußerungen vorzugehen. Die Regeln, die Hass und Hetze im Netz eigentlich verbieten, gibt es aber schon länger – nur an der Umsetzung haperte es bisher.
Quellen und weiterführende Informationen:
- Nachrichtenagentur dpa
- Eigene Recherche
- Handelsblatt-Bericht über Facebook-Sperre
- Wortlaut des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes