Internet Star-Anwalt lässt Megaupload-Gründer fallen
Der festgenommene Gründer von Megaupload – Kim "Dotcom" Schmitz – hat die Unterstützung des Star-Anwalts Robert Bennett verloren. Dies meldete die Nachrichtenagentur Reuters. Bennett war vor der Festnahme des berüchtigten deutschen Internet-Millionärs als Berater für Megaupload tätig. Aufgrund von Interessenskonflikten könne er Kim Schmitz jedoch nicht vor Gericht vertreten.
Robert Bennett blickt auf eine lange Karriere als Anwalt für politische und wirtschaftliche Größen zurück. So verteidigte er zum Beispiel den ehemaligen US-Präsidenten Bill Clinton gegen Paula Jones, die Clinton der sexuellen Belästigung beschuldigte. Bennett verteidigte auch den US-Konzern Enron, der 2001 mit gefälschten Bilanzbüchern für einen Skandal sorgte. Bennett könne Kim Schmitz – auch bekannt als Kim Dotcom oder Dr. Kimble – allerdings nicht vertreten. Denn nach Aussage von Bennetts Kanzlei, stehen Megauploads Interessen in Konflikt mit den Interessen anderer Klienten der Kanzlei. Nach den ethischen Leitlinien für US-Anwälte darf eine Kanzlei nicht zwei Parteien vertreten, deren Interessen im Konflikt zueinander stehen.
Raubkopien im Wert von 500 Millionen Dollar
Die US-Behörden nahmen den deutschen Internet-Unternehmer Kim Schmitz am Donnerstag in seinem luxuriösen Anwesen in Neuseeland - zusammen mit zwei weiteren Deutschen und einem Niederländer - fest. Drei weitere Betreiber von Megaupload sollen noch auf der Flucht sein. Die US-Justiz wirft den Betreibern des Online-Speicherdienstes (Filehoster) vor, für Urheberrechtsverletzungen im Wert von mehr als 500 Millionen US-Dollar verantwortlich zu sein. Zudem wird Schmitz die Bildung einer kriminellen Vereinigung, sowie Geldwäsche vorgeworfen. Die Angeklagten sind derzeit in Auckland inhaftiert. Die USA haben die Auslieferung von Kim Schmitz beantragt – ein solches Verfahren kann jedoch Monate dauern.
"Kein Entgegenkommen von Mr. Dotcom"
Schmitz wies die Vorwürfe der Internetpiraterie am Montag zurück. Er habe nichts Illegales getan, sagte er vor einem Gericht in Auckland. Der auch als Mr. Dotcom bekannte Deutsche forderte zudem, gegen Kaution aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden. Auch einer der Anwälte des 37-jährigen Schmitz, Paul Davison, betonte vor Gericht, sein Mandant sei weder an der Verbreitung von Raubkopien noch an Geldwäsche beteiligt gewesen. Es werde daher in diesem Fall "keinerlei Entgegenkommen von Mr. Dotcom geben", sagte Davison. Er betonte, Schmitz werde im Falle einer Haftentlassung auf Kaution nicht fliehen, sondern wolle in Neuseeland bei seiner Frau, die mit Zwillingen schwanger sei und seiner Familie bleiben.
Staatsanwältin Anne Toohey warnte hingegen, es bestehe eine sehr hohe Fluchtgefahr. So sei der für seinen schillernden Lebensstil bekannte Internet-Unternehmer in der Vergangenheit bereits einmal nach Thailand geflohen, als er in Deutschland gesucht worden sei. Schmitz hat Aufenthaltsgenehmigungen für Neuseeland und Hongkong. Werde Schmitz auf Kaution entlassen, erhalte er zudem wieder Zugang zu Telefonen, dem Internet und verfüge unter anderem über einen Helikopter für eine Flucht, warnte Toohey. Zudem seien auf dem Anwesen des Unternehmens auf drei verschiedene Namen ausgestellte Reisepässe sowie über 30 Kreditkarten mit unterschiedlichen Namen beschlagnahmt worden. Eine Entscheidung des Gerichts wird nicht vor Dienstag erwartet.
Razzia verschreckt andere Filehoster
Die Razzia bei Megaupload wirkte sich derweil auch auf andere Online-Speicherdienste aus. So schaltete FileSonic, einer von Megauploads Hauptkonkurrenten, seine Sharing-Funktion überraschend am Sonntag ab. Über diese Funktion konnten Kunden über FileSonic hochgeladene Dateien mit anderen teilen. Nun können die Hoster nur noch Dateien herunterladen, die sie zuvor selbst hochgeladen haben. Ein weiterer Konkurrent, Uploaded.to, trat bereits am Freitag einen teilweisen Rückzug an und sperrte sein Angebot für US-Anwender.
Schweizer Filehoster Rapidshare bleibt gelassen
Die Betreiber des schweizerischen Filehosters RapidShare fühlen sich durch die Megaupload-Razzia hingegen nicht bedroht. Im Interview mit dem Technik-Magazin Ars Technica wies Rapidshare-Chefin Alexandra Zwingli darauf hin, dass sich bei Filehosting um ein legales Geschäft handele. Im Gegensatz zu Megaupload mache Rapidshare zudem kein Geheimnis um die Betreiber des Speicherdienstes. Darüber hinaus setze Rapidshare keine Belohnungssystem wie Megaupload ein. Bei Megaupload war es den Nutzern möglich mit hochgeladenen Dateien, Geld zu verdienen. Für jeden Download durch Dritte gab es eine Provision. Dieses System zahlte sich vor allem bei beliebten Downloads wie zum Beispiel aktuellen Kinofilmen aus.