So können Sie sich anschließen Eventim behält Geld ein – Sammelklage
Der Online-Ticketanbieter Eventim hat Kunden bei ausgefallenen Veranstaltungen nicht den vollen Kaufpreis zurückerstattet. Verbraucher können kostenlos klagen.
Verbraucher können sich kostenlos einer Musterfeststellungsklage gegen den Ticketvertreiber Eventim anschließen. Anfang Dezember 2022 hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Klage am Bayerischen Obersten Landesgericht eingereicht, da Eventim aus Sicht der Verbraucherschützer unrechtmäßig Anteile der Ticketpreise einbehalten hatte.
Konkret geht es um öffentliche Veranstaltungen, die vor allem in den ersten zwei Jahren der Corona-Pandemie nahezu komplett ausgefallen waren. Diese Ausnahmesituation hinderte den Online-Ticketanbieter Eventim jedoch nicht daran, trotzdem von den verkauften Tickets zu profitieren.
Denn anstatt Käufern von Veranstaltungstickets den vollen Kaufpreis zurückzuerstatten, behielt Eventim einen Teil der Gebühren für sich. Das hält der vzbv für unzulässig und klagt deshalb.
"Wir wollen erreichen, dass das Unternehmen den Verbraucherinnen und Verbrauchern diese Beträge erstattet", erklärte Patrick Langer, Rechtsreferent beim vzbv im vergangenen Jahr dazu. Im Anschluss suchten die Verbraucherschützer nach Betroffenen, die sich der Klage anschließen möchten.
Die Musterfeststellungsklage, sie wird oft mit einer Sammelklage verglichen, stieß bei den Verbrauchern auf großes Interesse. Innerhalb weniger Wochen meldeten sich über 3.000 Betroffene.
Seit Kurzem ist das Klageregister offiziell eröffnet und 1.500 Betroffene haben sich der Klage mittlerweile angeschlossen. Für sie ist das vollkommen risikofrei, da sie keinerlei Kosten haben, im Erfolgsfall aber eine Rückerstattung erhalten.
Es dürfte sich um eine enorme Summe handeln
Zwar würde es sich laut Langer im Einzelfall nur um wenige Euro an Gebühren handeln. Jedoch erstattete Eventim bei Veranstaltungsabsagen in auffällig vielen Fällen nur den Ticketpreis, anstelle des gesamten Kaufpreises. Dadurch dürfte letztendlich "eine enorme Gesamtsumme zusammenkommen, die Eventim einbehält", glaubt Langer.
Eventim hält bislang dagegen: Aus Sicht des Ticketanbieters handelt es sich bei den Gebühren um Ausgaben für Leistungen, die Eventim bereits erbracht habe und deshalb einbehalten dürfe. Die Verbraucherschützer sehen darin aber eine unrechtmäßige Praktik. Sie fordern, dass Eventim wenigstens einzelne Preisbestandteile zurückerstattet. Tatsächlich angefallene Kosten für Ticketversand und -versicherung schließt die Klage nicht ein.
So prüfen Sie, ob Sie sich der Klage anschließen können
Ob Verbraucher sich der Klage gegen Eventim anschließen können, können sie ganz leicht auf der Website des vzbv in einem kleinen Online-Fragebogen herausfinden. Wer die Kriterien erfüllt, findet dort auch Informationen zu allen weiteren Schritten.
- Pressemitteilung Verbraucherzentrale Bundesverband