t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeMobilitätRecht und Verkehr

Parkverbot: Das sind die häufigsten Irrtümer beim Parken


Diese Bußgelder drohen
Am besten ganz schnell vergessen: Das sind die teuersten Park-Irrtümer

Von t-online, mab

Aktualisiert am 28.01.2025Lesedauer: 4 Min.
Absolutes Halteverbot: Parken und Halten sind hier tabu.Vergrößern des Bildes
Absolutes Halteverbot: Parken und Halten sind hier tabu. (Quelle: IMAGO/IPA Photo/mab)
News folgen

Parkverbot und Halteverbot: Nicht jeder weiß, was die Schilder bedeuten. Wo ist das Parken erlaubt, wo das Halten? Was ist der Unterschied? Und welche Strafen drohen?

Es mag manchen Autofahrer überraschen: Genau genommen gibt es gar kein Parkverbot. Denn es gibt nur eingeschränktes Halteverbot und absolutes Halteverbot. Und das ist der Unterschied:

  • Eingeschränktes Halteverbot: Hier darf man halten, aber nicht parken (deshalb umgangssprachlich auch Parkverbot genannt).
  • Absolutes Halteverbot: Hier darf man nicht einmal kurz halten.

Halten und Parken – der feine Unterschied

Während Halten nur eine kurze Unterbrechung der Fahrt bedeutet, zum Beispiel um Mitfahrer ein- oder aussteigen zu lassen, ist Parken mehr. Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten stehen bleibt, parkt. Dabei muss der Fahrer sicherstellen, dass er das Fahrzeug bei Bedarf schnell wieder anfahren kann.

Wo Parken verboten ist

Es gibt viele Stellen, an denen das Parken automatisch verboten ist – auch ohne ausdrückliche Beschilderung. Wer auf einem Fahrradschutzstreifen oder in der Nähe eines Andreaskreuzes parkt, riskiert ein Bußgeld. Auch 15 Meter vor und hinter Haltestellen oder in Fußgängerzonen ist das Parken verboten. Besonders heikel wird es im eingeschränkten Halteverbot, hier drohen hohe Bußgelder.

Auch Geh- und Radwege sind tabu, wenn es nicht ausdrücklich durch Schilder erlaubt ist. Ein generelles Parkverbot gilt auch im Bereich von Kreuzungen, Einfahrten, abgesenkten Bordsteinen und Kreisverkehren. Auf Autobahnen und Schnellstraßen ist das Parken ebenfalls verboten – und kann teuer werden.

  • Fahrradschutzstreifen (durch Leitlinien markierte Fahrradwege)
  • Andreaskreuz (innerorts herrscht bis fünf Meter und außerhalb bis 50 Meter vor Andreaskreuzen ein Parkverbot)
  • Haltestelle (Parkverbot 15 Meter vor und hinter dem Haltestellenschild)
  • Fußgängerzone (Durchfahrtsverbot, das ein Parkverbot einschließt)
  • Vorfahrtsstraße außerorts (innerorts Parken erlaubt)
  • Einseitige Fahrstreifenbegrenzung
  • Kreuzungs-/Einmündungsbereich (fünf Meter davor und dahinter)
  • Grundstückseinfahrt und -ausfahrt (auf schmalen Straßen auch gegenüber)
  • Abgesenkter Bordstein
  • Kreisverkehr
  • Autobahn und Kraftfahrstraße
  • Fußgängerüberweg (außerdem fünf Meter davor)

Wo darf man parken?

Parken ist nur dort erlaubt, wo kein Verbotsschild steht oder das Parken ausdrücklich erlaubt ist. Das zentrale Zeichen ist ein "P" auf blauem Grund. Übrigens: In Einbahnstraßen dürfen auch der linke Fahrbahnrand und der Seitenstreifen benutzt werden, sofern keine anderen Vorschriften dagegen sprechen.

Die häufigsten Irrtümer rund ums Parken

1. Werktags bedeutet nicht nur Montag bis Freitag
Der Samstag zählt verkehrsrechtlich als Werktag. Kostenpflichtige Parkplätze sind samstags ebenso betroffen – nur sonntags oder an Feiertagen ist Parken in der Regel kostenlos.

2. Parkschilder richtig lesen
Schilder sollten von oben nach unten gelesen werden. Ein "P"-Schild mit Zusatz "Mo - Sa 9-18 Uhr" bedeutet Parken nur zu diesen Zeiten, mit Parkscheibe und maximal 2 Stunden. Sonntags ist das Parken unbegrenzt.

3. Parken auf Supermarkt-Parkplätzen
Auch Supermarkt-Parkplätze sind privat, der Betreiber kann Regeln festlegen. Häufig ist Parken nur für Kunden während des Einkaufs erlaubt. Ein Verstoß kann Abschleppen zur Folge haben, auch an Sonntagen.

4. Parkrempler: Zettel reicht nicht
Nach einem Parkrempler darf man den Unfallort nicht einfach verlassen. Eine Wartezeit von mindestens 15 Minuten ist Pflicht, bei Unfallflucht droht eine Freiheitsstrafe.

5. Parken in der falschen Richtung
Nur in Fahrtrichtung darf geparkt werden – das dient der Verkehrssicherheit. Wer entgegen der Fahrtrichtung parkt, riskiert gefährliche Wendemanöver beim Ausparken. In Einbahnstraßen darf auch links geparkt werden.

6. Parkplätze freihalten ist verboten
Parkplätze dürfen nicht blockiert werden, auch nicht mit persönlichen Gegenständen. Wer versucht, einen Parkplatz durch physische Präsenz oder Schilder freizuhalten, macht sich strafbar.

7. Defekter Parkautomat? Parkscheibe statt Bußgeld
Ist der Parkautomat defekt, kann man trotzdem kostenfrei parken, wenn eine Parkscheibe korrekt eingestellt wird. Die Entfernung zum nächsten funktionierenden Automaten sollte jedoch zumutbar sein.

8. Auf Gullideckeln parken
Das Parken auf Kanaldeckeln ist verboten. Sie dürfen nur zum Halten genutzt werden, nicht aber zum Abstellen eines Fahrzeugs. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 30 Euro geahndet werden.

9. Kurz auf dem Radweg halten ist nicht erlaubt
Selbst für ein paar Minuten auf dem Radweg stehen ist verboten. Das Blockieren von Radfahrern kann Bußgelder von 55 bis 100 Euro nach sich ziehen, je nach Schwere des Verstoßes.

10. Sonderparkplätze sind keine Empfehlungen
Behindertenparkplätze sind ausschließlich für berechtigte Nutzer mit Parkausweis. Frauen- und Eltern-Kind-Parkplätze sind keine rechtlichen Vorschriften, aber sollten aus Rücksicht genutzt werden. Wer auf einem Behindertenparkplatz unberechtigt parkt, zahlt mindestens 55 Euro Bußgeld.

Auch wer mit einem Karton oder anderen Gegenständen eine Parklücke blockiert, hat keinen Rechtsanspruch auf den Platz. Eine weitere häufige Annahme: Wenn der Parkautomat defekt ist, kann man kostenlos parken. Das ist zwar richtig, aber nur, wenn die Höchstparkdauer nicht überschritten wird.

Was kostet Falschparken?

Die Bußgelder für Parkverstöße sind hoch und reichen je nach Delikt von geringen Verwarnungsgeldern bis hin zu empfindlichen Geldstrafen.

BußgeldtatbestandBußgeld (in Euro)Punkte
Parkverbot missachtet25-
– länger als 1 Stunde40-
In zweiter Reihe geparkt55-
– mit Behinderung801
– mit Gefährdung901
Feuerwehrzufahrt blockiert55-
– mit Behinderung für Rettungsfahrzeug1001
Unberechtigt auf Behindertenparkplatz geparkt55-
Auf Geh-/Radweg geparkt55-
– mit Behinderung701
Höchstparkdauer überschrittenbis 3 Stunden: 20-40-

Falsch parken: Haftung und Abschleppen

Für Falschparken haftet immer der Halter des Fahrzeugs – nicht unbedingt der Fahrer. Wer beispielsweise im Halteverbot falsch parkt, sollte sich der Konsequenzen bewusst sein. Abgeschleppt wird nur, wenn eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht. Bei einer Kennzeichenabfrage kann eine Kontaktaufnahme mit der Behörde das Abschleppen gegebenenfalls verhindern.

Verwendete Quellen
  • adac.de: Strafzettel oder Knöllchen am Auto – was tun?
  • presse.ace.de: Parken ohne Ärger: Die 10 größten Irrtümer
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Nachrichtenagentur SP-X
  • bussgeldkatalog.org
  • bussgeldkatalog.de

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



Telekom