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Hamburg: BGH bestätigt erstmals Mordurteil gegen Raser


Bundesgerichtshof bestätigt
Hamburg: Mordurteil gegen Raser rechtskräftig

Von afp
Aktualisiert am 01.03.2019Lesedauer: 1 Min.
Taxi: Der Angeklagte flüchtete im Mai 2017 mit einem gestohlenen Taxi vor der Polizei.Vergrößern des Bildes
Taxi: Der Angeklagte flüchtete im Mai 2017 mit einem gestohlenen Taxi vor der Polizei. (Quelle: Ralph Peters/imago-images-bilder)

Vor einem Jahr war der Raser wegen Mordes verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof wies seine Revision nun

Die Verurteilung des Mannes aus Hamburg wegen Mordes zu lebenslanger Haft ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof wies in einem Beschluss die Revision des Angeklagten als unbegründet zurück. Das Landgericht Hamburg hatte ihn vor einem Jahr verurteilt, weil er mit einem gestohlenen Taxi einen tödlichen Unfall verursachte (Az. 4 StR 345/18).

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Bundesgerichtshof geht von "bedingtem Tötungsvorsatz" aus

Der damals 24 Jahre alte Mann flüchtete nach den Feststellungen des Gerichts im Mai 2017 mit einem gestohlenen Taxi vor der Polizei. Dabei fuhr er auf die dreispurige Gegenfahrbahn und prallte schließlich frontal mit einer Geschwindigkeit von mindestens 130 Stundenkilometern mit einem entgegenkommenden Taxi zusammen. Ein Mensch starb, zwei weitere wurden schwer verletzt.


Das Landgericht Hamburg ging laut BGH in seinem Urteil von einem "bedingten Tötungsvorsatz" aus, weil dem Mann das Leben anderer und auch das eigene Leben gleichgültig gewesen seien. Es verurteilte ihn deshalb wegen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Haft.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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