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Gibt es Toleranzgrenzen fürs Rasen?


Abhängig von der Messmethode
Gibt es Toleranzgrenzen fürs Rasen?

dpa-tmn, Simone A. Mayer

Aktualisiert am 30.04.2019Lesedauer: 1 Min.
Radarfalle: Die Geschwindigkeitsüberwachung ist grundsätzlich Ländersache.Vergrößern des BildesRadarfalle: Die Geschwindigkeitsüberwachung ist grundsätzlich Ländersache. (Quelle: ZU_09/getty-images-bilder)

Viele Menschen fahren gerne schneller Auto als das Tempolimit es erlaubt. Oft wird dann behauptet, die Polizei habe Toleranzgrenzen. Aber stimmt das auch?

Die Polizei selbst äußert sich nicht zu möglichen Toleranzgrenzen. Und Rechtsanwalt Christian Janeczek, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV), betont: "Von Gesetzeswegen gibt es keine Toleranzgrenzen."

Allerdings würden in der Regel abhängig von der Messmethode drei Stundenkilometer bei Geschwindigkeiten bis Tempo 100 abgezogen, um ein zuverlässiges Messergebnis zu erhalten. Bei mehr als Tempo 100 gemessener Fahrtgeschwindigkeit werden laut Janeczek drei Prozent des Messwertes weggerechnet. Der ADAC bestätigt diese Zahlen.

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Nicht in allen Bundesländern gibt es Toleranzabzug

"Die Geräte werden daher häufig auch so eingestellt, dass sie erst ab einem bestimmten Wert auslösen", berichtet Janeczek von seiner Prozesserfahrung. "Derjenige, der die Messung durchführt, kann das festlegen. Man kann aber davon ausgehen, dass das auf interne Anweisungen der örtlichen Behörden zurückgeht."

Der ADAC betont in diesem Zusammenhang, dass es keine allgemeingültige Antwort für ganz Deutschland gibt, da die Geschwindigkeitsüberwachung grundsätzlich Ländersache ist. In manchen Bundesländern gibt es laut der Recherchen der Verkehrsexperten keinen offiziellen Toleranzabzug. In anderen Gebieten ist das abhängig von der Messmethode sowie von den Angaben im Eichschein des jeweiligen Gerätes oder den Herstellerangaben. Die "3 km/h"-Regelung kommt den Recherchen zufolge häufig bei Radar, Lichtschranke und Laser zum Einsatz.

Verwendete Quellen
  • dpa
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