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"Tatort": Dieser Hinweis erzürnte die ARD-Zuschauer des TV-Krimis


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"Tatort": Dieser Hinweis erzürnte die ARD-Zuschauer

Von t-online, sow

Aktualisiert am 11.11.2019Lesedauer: 2 Min.
"Tatort: Das Leben nach dem Tod": Nina Rubin und Karow ermitteln.Vergrößern des Bildes
"Tatort: Das Leben nach dem Tod": Nina Rubin und Karow ermitteln. (Quelle: rbb/Marcus Glahn)
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Der "Tatort" mit Meret Becker und Mark Waschke aus Berlin holte am Sonntagabend den Tagessieg für die ARD. Trotz des Erfolgs machte sich bei manchen Zuschauern wegen einer Werbeeinblendung Unmut breit.

Das Thema historisch, das Ermittlerteam populär und der Fall über eine verweste Leiche in Robert Karows (Mark Waschke) Nachbarwohnung spannend: Eigentlich hätte der "Tatort: Das Leben nach dem Tod" für die ARD ein voller Erfolg werden können. Doch der mysteriöse DDR-Fall aus Berlin, einen Tag nach dem 30-jährigen Jubiläum des Mauerfalls ausgestrahlt, hinterließ einen faden Beigeschmack.

Weil während des Krimis im Ersten ein Sendehinweis in eigener Sache gezeigt wurde, regten sich einige Zuschauer auf. Mitten in der Sendung wurde Programmwerbung für die neue ARD-Serie "Die Bonusfamilie" eingeblendet. Bei Twitter gab es dafür vor allem eins: Unverständnis. "Ey #ARD, ich bezahle fett Zwangsgebühren, damit ich #Tatort ohne Werbekram sehen kann. Also lassen Sie bitte diese Einblendungen. Die nerven" hieß es bei dem sozialen Netzwerk zum Beispiel. Die weiteren Reaktionen waren kaum freundlicher formuliert:

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Dabei ist es längst nicht das erste Mal, dass die ARD mit Werbung nach 20 Uhr den Unmut der Zuschauer auf sich zieht. Vor allem beim quotenstarken "Tatort" (gestern 8,55 Millionen Zuschauer) nutzt der öffentlich-rechtliche Sender gerne seine Reichweite, um auf Eigenproduktionen zu verweisen. Ob für die Rekordserie "Babylon Berlin" oder Werbung für den TV-Zweiteiler "Gladbeck" im vergangenen Jahr, auch damals gab es in der laufenden "Tatort"-Sendung Einblendungen, die einigen Zuschauern sauer aufstieß:

Werbung im Ersten: Einblendungen auch nach 20 Uhr okay?

In der Regel gilt: Nach 20 Uhr keine Werbung bei ARD und ZDF. Die öffentlich-rechtlichen Sender werden mit dem Rundfunkbeitrag finanziert und nehmen über Werbung zwar zusätzliches Geld ein, Haupteinnahmequellen sind diese Deals jedoch nicht. Vor allem bei Spielfilmen soll im Ersten Werbefreiheit herrschen. Pressesprecher Norbert Rüdell von der ARD-Werbung sagte einst der "BILD"-Zeitung: "In aller Regel zeigt Das Erste in der Woche ausgenommen der Feiertage tagsüber keine Spielfilme. Wenn nachmittags ein Spielfilm ausgestrahlt wird, bringen wir bei vorliegenden Buchungen vor und nach dem Spielfilm eine kurze Werbung, aber nicht mitten in den Filmen."


Zu kurzen Einblendungen hat sich Rüdell nicht geäußert. Offenbar geht es der ARD nur um Werbung, bei der das Programm unterbrochen wird, denn diese sind dem Sender zur Primetime nicht erlaubt. Dass sich Zuschauer allerdings auch von sichtbaren Sendehinweisen während der Ausstrahlung gestört fühlen, ist bei einem spannenden Krimi am Sonntagabend erwartbar.

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