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Schwer verliebt: Zuschauer beschweren sich über Sat.1-Kuppelshow


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Zuschauer beschweren sich über "Schwer verliebt"

dpa, dpa/CK

Aktualisiert am 23.11.2011Lesedauer: 2 Min.
"Schwer verliebt"-Kandidatin Sarah H. aus Rheinland-PfalzVergrößern des Bildes
"Schwer verliebt"-Kandidatin Sarah H. aus Rheinland-Pfalz (Quelle: dpa-bilder)
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Bei der Landesmedienanstalt Rheinland-Pfalz sind bisher acht Beschwerden von Zuschauern zur Sat.1-Show "Schwer verliebt" eingegangen. Das sagte Rechtsreferentin Barbara Beck von der Landeszentrale für Medien und Kommunikation am Mittwoch auf Anfrage in Ludwigshafen. Die Zuschauer würfen dem Sender vor, dass in der Kuppelshow für mehr oder weniger übergewichtige Singles Menschen vorgeführt würden. Die Anstalt prüft, ob es bisher einen konkreten Verstoß gegen Rundfunkrecht gegeben hat. "Die Prüfung läuft noch", so Beck.

Ein Verstoß gegen Rundfunknormen wäre nach Angaben der Landesmedienanstalt etwa dann gegeben, wenn die Menschenwürde oder der Jugendschutz verletzt würden. Die Anstalt könnte förmlich eine Beanstandung aussprechen. Bei einem schweren Verstoß drohen bis zu 500.000 Euro Bußgeld oder die Auflage, dass ein Veranstalter die Beanstandung im Programm veröffentlichen muss. Kein Verstoß sei es hingegen, wenn es beispielsweise einen Drehplan für die Sendung gebe, sagte die Expertin. Im Rundfunkstaatsvertrag existiere auch kein Verbot für "Scripted Reality"-Sendungen - wenn also die Realität nachgespielt wird - oder eine Auflage, dass nur die Realität stattfinden müsse.

"Was da im Fernsehen passiert, ist eine einzige Lüge"

Diesen Vorwurf hatte "Scher verliebt"-Kandidatin Sarah H. aus Rheinland-Pfalz gegenüber Sat.1 in der "Rhein-Zeitung" erhoben. Statt Reality-TV präsentiere der Sender größtenteils gestellte Szenen und erfundene Dialoge. "Was da im Fernsehen passiert, ist eine einzige Lüge: von wegen Reality-TV...", so die 27-jährige. Zudem sagte Sarah H., sie werde seit der Ausstrahlung der ersten Sendung im Internet massiv beleidigt. Beim Sat.1 gab man sich erstaunt über den Ärger der betroffenen Kandidatin: Sendersprecherin Diana Schardt sagte der Nachrichtenagentur dpa: "Wir wundern uns sehr über Sarahs angebliche Aussagen, wir haben von ihr bisher durchgehend positives Feedback erhalten."

Sittenwidriger Vertrag?

In der "Rhein-Zeitung" wurde zudem der Vertrag zwischen Sarah H. und der Produktionsfirma veröffentlicht. Ein Medienanwalt beurteilte ihn als "sittenwidrig", da die Kandidatin darin für 700 Euro Honorar sämtliche Rechte am eigenen Bild und der weiteren Auswertung des gedrehten Materials abtrete. Sat.1 erklärte dazu: "Vertragliche Details kommentieren wir grundsätzlich nicht." Allerdings könnte die Kandidatin noch Ärger bekommen, denn sie hat mit ihren Veröffentlichungen gegen eine Verschwiegenheitsklausel in dem Vertrag verstoßen. "Wir behalten uns rechtliche Schritte vor", hieß es von Sat.1 dazu.

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