Streit mit Ex-Frau Schröder-Köpf Gerhard Schröder scheitert vor Gericht
Gerhard Schröder wollte lebenslanges Wohnrecht in dem Haus, das zur Hälfte ihm und zur Hälfte seiner Ex-Frau Doris Schröder-Köpf gehört. Nun steht allerdings fest: Der Altkanzler ist vor Gericht gescheitert.
Die Klage von Gerhard Schröder im Verfahren um das Wohn- und Nutzungsrecht des gemeinsamen Hauses mit seiner Ex-Frau Doris Schröder-Köpf wurde vom Amtsgericht Hannover abgewiesen.
Schröder wollte eine Absicherung und hat deshalb vor dem Amtsgericht in Hannover lebenslanges Wohnrecht in dem Haus gefordert, welches ihm und seiner ehemaligen Ehegattin je zur Hälfte gehört. Sein Wohn- und Nutzungsrecht sollte im Grundbuch eingetragen werden, so die Forderung des 77-Jährigen. Doch dazu wird es erst einmal nicht kommen. Patrick Skeries, Sprecher am Amtsgericht, bestätigt auf Nachfrage von t-online: "Ich kann Ihnen mitteilen, dass am vergangenen Freitag in dem genannten Verfahren eine Entscheidung verkündet wurde. Der verfahrenseinleitende Antrag wurde auf Kosten des Antragstellers abgewiesen."
Berufung ist noch möglich
Weitere Angaben zu den Gründen des verkündeten Beschlusses gibt es nicht, "da es sich um ein nicht-öffentliches familiengerichtliches Verfahren handelt". Doch Schröders Anwalt, Dr. Josef Fullenkamp, sagte dem Sat.1-"Frühstücksfernsehen" noch: "Nach Vorliegen der Urteilsbegründung wird mein Mandant entscheiden, ob er in Berufung geht."
Nach der Trennung 2016 von Doris Schröder-Köpf – die Scheidung wurde zwei Jahre später besiegelt – bezog Gerhard Schröder im ersten Stock des gemeinsamen Altbaus im Zooviertel Hannover eine Wohnung. Im Hochparterre ist sein Büro. Auch seine aktuelle Ehefrau, Soyeon Schröder-Kim, die er 2018 in Seoul heiratete, lebt mit ihm in dem Objekt.
- Sat.1-"Frühstücksfernsehen" vom 23. Februar 2022
- Anfrage an das Amtsgericht Hannover