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#allesaufdentisch: Youtube sperrt erneut zwei Corona-Videos


"Alles auf den Tisch"
Trotz Gerichtsentscheid: Youtube sperrt erneut Corona-Videos

Von dpa
Aktualisiert am 14.10.2021Lesedauer: 2 Min.
Bruch hat sich in einem Interview zu den Beweggründen seiner Teilnahme an der umstrittenen Aktion #allesaufdentisch geäußert.Vergrößern des Bildes
Bruch hat sich in einem Interview zu den Beweggründen seiner Teilnahme an der umstrittenen Aktion #allesaufdentisch geäußert. (Archivbild). (Quelle: Britta Pedersen/Archivbild/dpa)

Erst Anfang der Woche hatte das Landgericht Köln entschieden, dass es die Youtube Clips der #allesaufdentisch-Aktion nicht einfach hätte löschen dürfen. Jetzt hat die Plattform erneut zwei Videos verbannt.

Youtube hat zwei weitere Videos der umstrittenen Aktion #allesaufdentisch gelöscht. Das bestätigte ein Sprecher der Firma am Mittwochabend. Als Grund wurde ein Verstoß gegen eine Richtlinie des Unternehmens, in der es um Missinformation zur Corona-Pandemie geht, angeführt. Damit sind derzeit insgesamt vier Videos der Aktion gelöscht.

Youtube hatte vor kurzem bereits drei Clips gelöscht, eines davon aber nach einer erneuten Prüfung wieder hochgeladen.

Die Internetvideoaktion #allesaufdentisch, an der sich unter anderen auch die Schauspieler Volker Bruch und Wotan Wilke Möhring beteiligt haben, wurde Ende September gestartet. In vielen Videos, die im Netz hochgeladen wurden, werden unter anderem die Corona-Maßnahmen und die mediale Berichterstattung darüber kritisiert. Kritiker werfen den Machern vor, verschwörungsideologische Erzählungen zu bedienen.

Aktion erinnert an #allesdichtmachen

Die Videoaktion erinnert an eine Aktion, die Monate davor Aufsehen erregt hatte: Damals hatten unter dem Hashtag #allesdichtmachen Menschen aus der Filmszene mit satirischen Videos den Umgang mit dem Coronavirus kritisiert.

Bruch – bekannt aus der Fernsehserie "Babylon Berlin" – war schon damals ein prominentes Gesicht der Aktion. Diese hatte in der Folge kontroverse Reaktionen hervorgerufen – manche warfen der Gruppe vor, das Coronavirus zu verharmlosen. Mehrere Teilnehmer distanzierten sich später.

Gericht erlässt einstweilige Verfügung gegen Youtube

Am Montagabend war bekanntgeworden, dass sich mit der nun neuen Videoaktion bereits ein deutsches Gericht befasste und eine Eil-Entscheidung erließ. Kölner Richter entschieden, dass zwei Clips, die Youtube entfernt hatte, nicht hätten gelöscht werden dürfen. Das Kölner Landgericht erließ auf Antrag der Initiatoren der Internetaktion einstweilige Verfügungen gegen die Plattform, die zum Konzern Google gehört.

Das Gericht begründete, dass Youtube den Kanal-Betreibern der Aktion nicht konkret genug mitgeteilt habe, welche Passagen ihrer Meinung nach gegen welche Vorschrift ihrer Richtlinie verstießen, hatte das Gericht mitgeteilt. Der Beschluss werde erst wirksam, wenn er Youtube zugestellt worden sei. Youtube könne dann ebenfalls im Eilverfahren Widerspruch einlegen. Youtube äußerte sich auf Nachfrage bislang nicht zu juristischen Fragen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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