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Freiheitsstrafe akzeptiert: Wendler-Ex Claudia Norberg auf Bewährung verurteilt


Strafe akzeptiert
Wendler-Ex Claudia Norberg auf Bewährung verurteilt

Von t-online, rix

Aktualisiert am 28.05.2020Lesedauer: 2 Min.
Claudia Norberg: Die Wendler-Ex ist jetzt auf Bewährung.Vergrößern des Bildes
Claudia Norberg: Die Wendler-Ex ist jetzt auf Bewährung. (Quelle: imago images)
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Das neue Jahr hatte für Claudia Norberg recht turbulent gestartet. Erst zog die 49-Jährige ins Dschungelcamp, dann wurde gegen die Wendler-Ex auch noch ein Strafbefehl erlassen. Jetzt, drei Monate später, gibt es eine Wende im Verfahren.

Eine Hiobsbotschaft folgt nach der anderen: Claudia Norberg wollte nach der Scheidung von Michael Wendler endlich nach vorne blicken. Doch sie wird von der Vergangenheit immer wieder eingeholt.

Claudia Norberg zieht Einspruch zurück

Denn Claudia Norberg wird vorgeworfen, vor der Insolvenz ihrer Firma CNI (Claudia Norberg International) im Jahr 2014 Vermögenswerte beiseite geschafft zu haben, um sie so unrechtmäßig aus der Insolvenzmasse zu lösen. Drei Jahre lang ermittelte die Staatsanwaltschaft.

Anfang des Jahres flatterte dann der Strafbefehl ins Haus. Claudia Norberg legte Einspruch ein. Am 7. Juli sollte sie dann vor dem Amtsgericht in Dinslaken zur Verhandlung erscheinen – gemeinsam mit ihrem Ex Michael Wendler. Doch der wird dort jetzt wohl allein aufkreuzen müssen. Denn wie RTL berichtet, hat Claudia Norberg den Strafbefehl nun völlig überraschend akzeptiert.

"Ich möchte mit der Vergangenheit endlich abschließen"

"Frau Norberg hat den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgenommen und insofern ist er nun rechtskräftig", sagt die Direktorin des Amtsgerichts Dinslaken, Cornelia Flecken-Bringmann, dem Sender. Doch woher kommt der Sinneswandel?

"Die Begründung, warum ich den Einspruch zurückgezogen habe, ist die, dass ich mit der Vergangenheit endlich abschließen möchte. Daher habe ich den Einspruch zurückgezogen", erklärt Claudia Norberg. Die 49-Jährige hat den Strafbefehl akzeptiert und ist damit nun zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

Ihr Ex hingegen, dem Beihilfe beim Vereiteln der Zwangsvollstreckung vorgeworfen wird, wird weiterhin am 7. Juli vor Gericht erscheinen müssen. Der Schlagerbarde hat seinen Einspruch gegen den Strafbefehl noch nicht zurückgenommen.

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