Beleidigungen im Netz Bonnie Strange muss 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen
Im Verfahren gegen Bonnie Strange wurde heute eine Entscheidung verkündet. Die Influencerin muss aufgrund von Beleidigungen ein Schmerzensgeld bezahlen.
Bonnie Strange muss einem Modeverkäufer ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro bezahlen. Der Grund dafür: Sie habe Äußerungen mit stark beleidigendem Charakter sowie mehrere Videos in der Social-Media-App Snapchat gegen ihn verbreitet. Dies ließ das Landgericht Düsseldorf in seinem Urteil verlauten.
Videos haben sich schnell stark verbreitet
Weiterhin begründete das Gericht seine Entscheidung wie folgt: Es sei der Fall, dass sich die Videos, in denen Bonnie Strange den Verkäufer unter anderem als "Arschloch" bezeichnet hatte, aufgrund ihrer Bekanntheit stark verbreitet haben. Als Moderatorin, Bloggerin, Influencerin und Model gehört Bonnie Strange immerhin zur deutschen Social-Media-Prominenz.
Zur Urteilsverkündung waren weder die Klägerseite noch Bonnie Strange oder ihr Anwalt erschienen. Der Anwalt des Verkäufers hatte in der Klageschrift 20.000 Euro gefordert. Das Gericht entschied sich jedoch für die Hälfte, da die hochgeladenen Videos durch die Schnelllebigkeit der sozialen Medien rasch an öffentlichem Interesse verloren hätten.
Was war genau geschehen?
Im Dezember 2017 war Bonnie Strange nach eigener Darstellung mit ihrer Freundin in Berlin shoppen. In einem Modegeschäft soll sie Kleidungsstücke, die ihr gefielen, auf den Boden gelegt haben. Ein Verkäufer hatte sie aufgefordert, die Sachen aufzuheben, woraufhin das Model ihn beleidigt haben soll.
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Der Streit eskalierte und Bonnie Strange wurde aus dem Geschäft geworfen. Draußen filmte sie die Szene während sie den Mann beleidigte. In den sozialen Medien soll sie ihre Fan-Schar nach dem Vorfall zudem aufgefordert haben: "Macht ihn fertig." Mittlerweile hat sie sich dafür entschuldigt.
- Nachrichtenagentur dpa