Richterin: Vergewaltigungsvorwürfe werden nicht weiter verfolgt Sängerin Kesha erleidet im Prozess gegen ihren Produzenten eine bittere Niederlage

Herbe Niederlage für Kesha: Eine New Yorker Richterin hat den Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs der US-Sängerin gegen ihren Produzenten eine Absage erteilt. Die Vergewaltigungsanschuldigungen der 29-Jährigen könnten unter anderem deshalb nicht weiter verfolgt werden, weil die vorgeworfene Straftat außerhalb New Yorks stattgefunden habe, urteilte Staatsrichterin Shirley Werner Kornreich.
Die Klage wegen Keshas Vertragsproblemen mit Produzent Dr. Luke könne dagegen fortgesetzt werden.
Kesha ("Tik Tok", "Timber") wirft Dr. Luke vor, sie unter Drogen gesetzt und vergewaltigt zu haben. Der Produzent widerspricht und hält der 29-Jährigen vor, die Anschuldigungen konstruiert zu haben, um aus ihrem langjährigen Plattenvertrag herauszukommen.
Eidesstattliche Erklärung
Seine Anwälte verwiesen dazu auf eine eidesstattliche Erklärung Keshas aus dem Jahr 2011, in der sie angab, dass Dr. Luke "niemals sexuelle Annäherungsversuche" unternommen habe. Auch die Frage, ob er ihr die Droge "Roofie" verabreicht habe, verneinte sie damals.
Dagegen argumentierten Keshas Anwälte, sie habe zu dem Zeitpunkt zu viel Angst vor dem Produzenten gehabt, um Klartext zu reden.
Taylor Swift spendete 250. 000 Dollar
Dr. Luke arbeitete bereits mit Stars wie Britney Spears, Miley Cyrus und Katy Perry zusammen. Prominente Frauen wie Taylor Swift und Lady Gaga setzen sich im Laufe des andauernden Rechtsstreits für Kesha ein. So spendete allein Swift ihrer Freundin 250.000 Dollar (knapp 226.000 Euro).