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Melanie Müller: Ex-Dschungelkönigin wehrt sich gegen Hitlergruß-Urteil


80.000 Euro Strafe
Melanie Müller wehrt sich gegen ihr Urteil

Von dpa
Aktualisiert am 30.08.2024Lesedauer: 2 Min.
Fortsetzung Prozess gegen Melanie MüllerVergrößern des Bildes
Melanie Müller: Die Schlagersängerin wurde zu einer Geldstrafe von 80.000 Euro verurteilt. (Quelle: Jan Woitas/dpa/dpa-bilder)
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Melanie Müller hat nach Überzeugung des Amtsgerichts Leipzig auf einem Konzert den Hitlergruß gezeigt. Doch die Sängerin will ihre Verurteilung nicht akzeptieren.

Ballermannstar Melanie Müller akzeptiert ihre Verurteilung wegen Zeigens des Hitlergrußes nicht. Der Verteidiger der 36-Jährigen habe Rechtsmittel eingelegt, teilte das Amtsgericht Leipzig mit. Das Gericht hatte die frühere Dschungelkönigin vor einer Woche wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Drogenbesitzes zu einer Gesamtgeldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 500 Euro, also 80.000 Euro, verurteilt.

Laut Gericht hatte Melanie Müller bei einem Konzert im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt. Zudem hatten Ermittler bei einer Durchsuchung ihrer Wohnung 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette entdeckt. Bei dem Strafmaß war der Richter am Amtsgericht deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgegangen. Diese hatte 95 Tagessätze à 60 Euro gefordert – also 5.700 Euro. Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch in beiden Anklagevorwürfen plädiert.

Noch offen, ob Berufung oder Revision

Nach Zustellung des schriftlichen Urteils habe die Verteidigung einen Monat Zeit, das Rechtsmittel zu konkretisieren, betonte der Amtsgerichtssprecher. Bei einer Berufung überprüft das Landgericht das Urteil aus erster Instanz sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht. Daher führt die Berufung zu einer neuen Beweisaufnahme. Im Falle der Revision ist das Oberlandesgericht zuständig. Das Revisionsgericht prüft lediglich, ob das Urteil verfahrensrechtlich ordnungsgemäß zustande gekommen ist.

Melanie Müller hatte in dem Prozess die Anklagevorwürfe über ihren Verteidiger zurückgewiesen. Bei der Handbewegung habe es sich um eine anheizende Geste für das Publikum gehandelt, hatte ihr Rechtsanwalt Adrian Stahl erklärt. Sie habe die Armbewegung schon bei vielen Konzerten gemacht, und zwar zu dem Schlachtruf: "Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi". Überdies habe seine Mandantin keine rechte Gesinnung und sei unpolitisch.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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