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Hazel Brugger benötigte auf ihrer Baustelle Personenschutz


In ihrem eigenen Haus
Arbeiter bedrohen TV-Star – jetzt braucht sie Personenschutz

Von t-online, CKo

23.08.2024Lesedauer: 2 Min.
Hazel Brugger: Die 30-Jährige hat Probleme auf ihre Baustelle.Vergrößern des BildesHazel Brugger: Die 30-Jährige hat Probleme auf ihrer Baustelle. (Quelle: Gerald Matzka/Getty Images)

Beim Hausbau von Hazel Brugger und Thomas Spitzer läuft vieles schief. Zuletzt benötigte das Comedy-Paar sogar Schutz vor Handwerkern.

Comedienne Hazel Brugger und ihr Ehemann Thomas Spitzer erleben derzeit eine wahre Odyssee mit ihrem Eigenheim in Gross-Umstadt bei Darmstadt. Wie die "Bild"-Zeitung berichtet, zieht sich der Bau des Hauses bereits seit zwei Jahren hin und entwickelt sich zunehmend zum Albtraum. Brugger beklagt auf Instagram, dass das Bauunternehmen schlampig arbeite und zahlreiche Mängel vorliegen. Beispielsweise ließen sich Zisternen nicht öffnen, weil sie von der Hauswand verdeckt würden. Zudem seien Fliesen nicht richtig verlegt und Lichtschächte ragen zu tief in den Boden.

Besonders dramatisch: Laut Brugger wurden sie und ihr Mann von Bauarbeitern bedroht. Sie schreibt: "Weil wir auf unserer Baustelle von Bauarbeitern bedroht wurden, brauchten wir zuletzt Personenschutz." Zudem erklärt sie: "Das ganze Dorf kennt das Haus, die Baustelle und weiß, dass hier nicht richtig gearbeitet wurde." Sie haben nun eine andere Firma engagiert, um die Baustelle zu begutachten und Mängel zu protokollieren.

Ein neues Unternehmen könne das Paar jedoch derzeit nicht anstellen, erklärt sie: "Solange die 'Alten' nicht mehrmals die Möglichkeit bekommen haben, ihren Pfusch zu beheben, dürfen die 'Neuen' nicht ran. Sonst ist man unter Umständen nicht versichert oder zahlt doppelt und dreifach."

Bauleiter reagiert

Rechtsanwalt Arndt Kempgens erklärt, dass das Bauunternehmen grundsätzlich die Möglichkeit haben muss, Mängel selbst zu beseitigen. "Nur, wenn der Unternehmer dazu fachlich nicht in der Lage ist oder sich weigert, kann man die Reparatur anderweitig durchführen lassen und dann die Kosten vom ursprünglichen Unternehmer zurückverlangen", so der Jurist. Eine außerordentliche Kündigung könne auch in bestimmten Fällen greifen: "Wenn es für den Auftraggeber unzumutbar ist, sich noch einmal an den Unternehmer zu wenden (§ 636 BGB). Unzumutbarkeit in diesem Sinn liegt unter anderem dann vor, wenn der Auftraggeber von dem Unternehmer bedroht wird. Dann kann der Auftraggeber den Mangel anderweitig reparieren lassen und Schadenersatz fordern."

Der Bauleiter reagiert beim Magazin "Brisant" auf die Vorwürfe der Eheleute. "Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg … eine schwierige Zeit. Fast jeder Bau, der in diese Zeit fiel, verzögerte sich", erklärt dieser. Zudem gibt er Hazel Brugger und Thomas Spitzer eine Mitschuld, sie seien "ihrer Mitwirkungspflicht, die für jeden privaten Bauherrn gilt, nicht nachgekommen". "So dauert eine Baustelle länger als ursprünglich geplant", so der Bauleiter.

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