"Wenn ich Präsident wäre ..." Donald Trump macht sich nach Queen-Begräbnis lustig
Zum Staatsbegräbnis von Elizabeth II. kam Politprominenz aus aller Welt zusammen. Donald Trump nutzte die Gelegenheit und spottete über seinen Nachfolger.
Er war nicht eingeladen, und schießt nun doch von der Seitenlinie. Ex-US-Präsident Donald Trump hat den Besuch seines Amtsnachfolgers Joe Biden beim Staatsbegräbnis der Queen in eigener Sache genutzt. Während er Biden vorwarf, die USA nicht angemessen vertreten zu haben, ist er gewiss: Selbst hätte er eine viel bessere Figur abgegeben.
Das zumindest behauptet der Republikaner über das US-Netzwerk Truth Social. Dort schreibt er in Kombination mit einem Bild aus der Westminster Abbey und der Platzierung von US-Präsident Joe Biden: "Das ist, was mit Amerika in nur zwei Jahren passiert. Kein Respekt!" Anschließend spottet Trump, für Biden sei es ja eine gute Zeit gewesen, um die "Führer von bestimmten Dritte-Welt-Ländern" kennenzulernen.
Dann kommt es zum Seitenhieb: "Wenn ich Präsident wäre, hätten sie mich nicht so weit hinten platziert". Hintergrund seiner Häme ist, dass Joe Biden bei dem zeremoniellen Teil des Begräbnisses in der Westminster Abbey in Reihe 20 saß, neben seiner Ehefrau Jill Biden.
Joe Biden genießt dennoch Ausnahmeregelung
Das historische Gebäude im Herzen Londons war voll besetzt. 2.000 Menschen nahmen in der Kathedrale Platz, kein Sitz blieb frei. Unter den Trauergästen waren neben den Staatsoberhäuptern der großen Nationen auch die wichtigsten Vertreter internationaler Königshäuser sowie Abgesandte des Commonwealth und Würdenträger aus aller Welt. Biden musste also noch hinter den Commonwealth-Gästen sitzen.
Warum es für den US-Präsidenten dennoch eine Sonderrolle gab beim Begräbnis am Montag lesen Sie hier: Joe Biden fuhr in "The Beast" vor – und anschließend gab es noch Turbulenzen in Reihe zwei der Gästeschar. Denn unter anderem der eingeladene türkische Präsident Erdogan erschien nicht zum Begräbnis für die am 8. September mit 96 Jahren verstorbene Elizabeth II.