Rocker hatten sich beschwert Donald Trump spielt Rolling-Stones-Songs gegen den Willen der Band
Die Rolling Stones wollen nicht, dass Donald Trump ihre Songs in seinem Wahlkampf benutzt - doch das ist dem voraussichtlichen Präsidentschaftskandidaten der Republikaner herzlich egal. "Wissen Sie, wir verwenden so viele Songs", sagte Trump gegenüber CNBC. "Wir haben die Rechte, sie zu nutzen. Ich kaufe immer die Rechte."
Bei einem Auftritt von Trump in Charleston im Bundesstaat West Virginia wurden am Donnerstag auch prompt die Stones-Hits "Start Me Up" und "You Can't Always Get What You Want" gespielt. Trumps Wahlkampfteam hatte in den vergangenen Monaten immer wieder Songs der britischen Kultband verwendet, um die Stimmung bei Wahlkampfveranstaltungen anzuheizen.
Am Mittwoch forderten die Altrocker den umstrittenen Milliardär jedoch schriftlich auf, dies künftig zu unterlassen. Sie hätten ihm "zu keinem Zeitpunkt" erlaubt, ihre Songs zu nutzen, erklärten die Rolling Stones.
Auch Adele, R.E.M und Neil Young auf Distanz
Vor der britischen Band hatten sich bereits zahlreiche andere Musiker von Trump distanziert, der nach dem Ausscheiden seiner Rivalen inzwischen als Präsidentschaftskandidat der US-Republikaner feststeht und wegen abfälliger Äußerungen über Einwanderer und Muslime umstritten ist.
Der US-Rapper Everlast wehrte sich dagegen, dass Trump den Titel "Jump Around" seiner früheren Band House of Pain auf der Bühne spielt. Auch der Musiker Neil Young, die Band R.E.M und die britische Sängerin Adele wandten sich dagegen, dass ihre Musik im Wahlkampf eingesetzt wird.
Bereits im Oktober hatte Steven Tyler dagegen protestiert, dass Trump den Aerosmith-Song "Dream On" verwendet. Damals war der Politiker dem Wunsch nachgekommen - aber auf trotzige Weise: "Obwohl ich das Recht habe, Steven Tylers Song zu benutzen, hat er mich aufgefordert, das nicht zu tun. Habe einen besseren Song, der ihn ersetzen wird!"
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um den von unserer Redaktion eingebundenen X-Inhalt anzuzeigen. Sie können diesen (und damit auch alle weiteren X-Inhalte auf t-online.de) mit einem Klick anzeigen lassen und auch wieder deaktivieren.
Keine ausdrückliche Erlaubnis erforderlich
Bei politischen Kampagnen ist für die Verwendung von Songs keine ausdrückliche Erlaubnis der Urheber erforderlich, wenn die Verwender eine Blanko-Lizenz der zuständigen Rechteverwertungsgesellschaft erworben haben. Die Urheber können aber fordern, dass einzelne Stücke von der Nutzung ausgenommen werden.