"Einen solchen Fall hatten wir noch nie" Eklat beim Eurovision Song Contest: Polizei ermittelt
Warum Joost Klein von der zweiten Probe wieder ausgeschlossen wurde, ist nicht bekannt. Die EBU spricht von andauernden Ermittlungen. Nun hat sich die Polizei eingeschaltet.
Der niederländische Kandidat für den Eurovision Song Contest, Joost Klein, ist auch von der zweiten Durchlaufprobe für das Finale ausgeschlossen worden. Grund seien die weiteren Untersuchungen eines Vorfalls mit dem Musiker. Worum es sich dabei handelte, wurde zunächst nicht bekannt gemacht.
Nun hat auch die schwedische Polizei Ermittlungen aufgenommen. Einem Mann würden Drohungen gegen eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des Veranstaltungsorts Malmö Arena vorgeworfen, sagte eine Polizeisprecherin der Deutschen Presse-Agentur.
"Weitere Ermittlungsmaßnahmen ergriffen"
Einen Bericht der schwedischen Zeitung "Aftonbladet", dass es sich bei dem mutmaßlichen Täter um den niederländischen Teilnehmer Joost Klein handele, wollte die Sprecherin nicht bestätigen. "Ich kann nur so viel sagen: Einen solchen Fall hatten wir noch nie." Gerüchten, dass das mutmaßliche Opfer selbst am ESC teilnimmt, widersprach sie.
Die angebliche Tat soll am Donnerstagabend stattgefunden haben und sei am Freitag angezeigt worden, hieß es weiter. "Wir haben Zeugen befragt und weitere Ermittlungsmaßnahmen ergriffen", sagte die Polizeisprecherin.
Die Europäische Rundfunkunion (EBU) habe beschlossen, dass der Sänger während der zweiten Generalprobe des Wettbewerbs, über die die Jurys der 37 Teilnehmerländer abstimmen, "nicht auftreten wird, solange die Ermittlungen andauern", teilte die EBU mit. Sein Auftritt wird den Angaben zufolge von der Jury anhand seines Auftritts beim zweiten Halbfinale von Donnerstag bewertet.
Die Jury-Abstimmung findet nach den Regeln des ESC immer bei der zweiten Generalprobe statt. Eine Jury besteht dabei pro Land aus fünf Experten. Stimmberechtigt sind dabei alle 37 Teilnehmerländer – also auch Länder, die in den Halbfinals ausgeschieden sind. Die Entscheidungen der Jury macht beim ESC in der Regel 50 Prozent des Endergebnisses jedes Beitrags aus. Die anderen 50 Prozent ergeben die Telefonabstimmungen beim Finale. Weder in den Halbfinalen noch im Finale kann für das eigene Land gestimmt werden.
Es ist noch nicht klar, wie es für Joost Klein weitergeht
"Die Untersuchung des Vorfalls mit dem niederländischen Künstler beim diesjährigen Eurovision Song Contest ist noch nicht abgeschlossen. Es finden auch Gespräche zwischen der EBU und Avrotros, dem teilnehmenden niederländischen Fernsehsender, statt", hieß es weiter von der EBU.
Zuvor war bekannt geworden, dass der Künstler wegen eines Vorfalls bis auf Weiteres nicht an den Proben für das Finale teilnehmen werde. Joost Klein war zwar bei der ersten Durchlaufprobe des Finales erschienen und bei der Flaggenparade noch anwesend gewesen, seinen Song "Europapa" probte er jedoch nicht.
- Nachrichtenagentur dpa