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Olympia: Dreckige Seine – diese Grenzwerte gelten für Deutschland


Dreckige Seine
Diese Hygiene-Richtlinien gelten für deutsche Gewässer

Von t-online
30.07.2024Lesedauer: 2 Min.
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Die Seine in Paris: Das Wasser lädt nicht gerade zum Baden ein. (Quelle: IMAGO/Pierre Teyssot/imago)

Die Seine in Paris hat eine so schlechte Qualität, dass der olympische Triathlon verschoben werden musste. Ein Blick auf die deutschen Richtlinien und Grenzwerte.

Die Seine ist dreckig – so dreckig, dass der für Dienstag angesetzte olympische Triathlon der Männer auf Mittwoch verschoben wurde. Bereits im Vorfeld der Olympischen Spiele in Paris gab es immer wieder Kritik an dem Vorhaben, die Olympioniken in dem Fluss schwimmen zu lassen.

Bereits im Juni ist der Grenzwert von 900 Einheiten für das Fäkalien-Bakterium E.Coli in der Seine um das Fünffache überschritten worden – und die Wasserqualität könnte sich noch verschlimmern, da für den Dienstagabend Regenfälle in Paris angesagt sind. Aber wo liegen diese Grenzwerte eigentlich für Deutschland und was passiert, wenn sie nicht eingehalten werden?

Das sind die Richtlinien für Gewässer in Deutschland

In Deutschland gibt es strenge Richtlinien und Grenzwerte für Badewasser, die in der sogenannten Badegewässerverordnung festgelegt sind. Diese Verordnung basiert auf der EU-Richtlinie 2006/7/EG über die Qualität der Badegewässer und dient dem Schutz der Gesundheit der Badenden.

Hier sind die wichtigsten Parameter und ihre Grenzwerte:

Mikrobiologische Grenzwerte

Escherichia coli (E. coli)

  • Für Binnengewässer: 500 KBE (koloniebildende Einheiten) pro 100 ml
  • Für Küstengewässer: 250 KBE pro 100 ml

Intestinale Enterokokken

  • Für Binnengewässer: 200 KBE pro 100 ml
  • Für Küstengewässer: 100 KBE pro 100 ml

Physikalisch-chemische Parameter

Diese Parameter sind nicht spezifisch durch Grenzwerte festgelegt, aber es gibt Empfehlungen und regelmäßige Überwachungen:

  • pH-Wert: Sollte zwischen 6,5 und 9,0 liegen.
  • Wassertemperatur: Keine spezifischen Grenzwerte, aber zu hohe Temperaturen können die Vermehrung von Mikroorganismen fördern.
  • Transparenz (Sichttiefe): Sollte mindestens einen Meter betragen.

Hygienische Anforderungen

  • Öl und andere Schwimmstoffe: Keine sichtbaren Verunreinigungen durch Öl, Schaum, Plastik, Gummi oder andere Abfälle.
  • Cyanobakterien (Blaualgen): Es gibt keine spezifischen Grenzwerte, aber bei übermäßiger Vermehrung werden Warnungen ausgesprochen und gegebenenfalls Badeverbote verhängt.

Weitere Aspekte

  • Chemische Verunreinigungen: Regelmäßige Überwachung auf Schadstoffe wie Schwermetalle, Pestizide und andere organische Chemikalien, um sicherzustellen, dass sie die Gesundheit der Badenden nicht gefährden.

Die Überwachung der Badegewässer erfolgt regelmäßig während der Badesaison und die Ergebnisse werden öffentlich zugänglich gemacht. Bei Überschreitungen der Grenzwerte oder anderen gesundheitlichen Risiken können lokale Behörden Badeverbote oder Warnungen aussprechen.

Transparenzhinweis
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