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Leichtathletik - Fall Semenya: Bundesgericht lehnt Antrag der IAAF ab


Leichtathletik
Fall Semenya: Bundesgericht lehnt Antrag der IAAF ab

Von dpa
Aktualisiert am 13.06.2019Lesedauer: 1 Min.
Caster Semenya darf auch wieder auf Strecken zwischen 400 Metern und einer Meile (1609 Meter) antreten.Vergrößern des Bildes
Caster Semenya darf auch wieder auf Strecken zwischen 400 Metern und einer Meile (1609 Meter) antreten. (Quelle: Hendrik Schmidt./dpa)

Lausanne (dpa) - Das Schweizerische Bundesgericht hat einen Antrag des Leichtathletik-Weltverbandes IAAF, die umstrittene Testosteron-Regel unverzüglich wieder in Kraft zu setzen, abgelehnt.

Es bleibe bei der Anordnung vom 31. Mai "bis zum Entscheid des Bundesgerichts über das von Mokgadi Caster Semenya zusammen mit ihrer Beschwerde gestellte Gesuch um Erlass vorsorglicher Maßnahmen", teilte das Gericht in Lausanne mit. Die IAAF hatte am 7. Juni einen Antrag auf Wiedereinsetzung der Regel gestellt.

Südafrikas Laufstar Caster Semenya hatte Ende Mai im Streit um erhöhte Hormonwerte einen Teilerfolg errungen. Das Schweizerische Bundesgericht setzte eine Regel der IAAF - vorübergehend - außer Kraft, in der Testosteron-Limits für Mittelstreckenläuferinnen mit intersexuellen Anlagen festgesetzt wurden. Die 28 Jahre alte zweimalige 800-Meter-Olympiasiegerin Semenya darf daraufhin bis auf weiteres auch wieder auf Strecken zwischen 400 Metern und einer Meile (1609 Meter) antreten.

Wie lange die "superprovisorische Anordnung" vom 31. Mai gilt, teilte das Gericht nicht mit. "Der Zeitpunkt des Zwischenentscheides des Bundesgerichts über das Gesuch um Erlass vorsorglicher Maßnahmen steht noch nicht fest, ebenso wenig wie der Zeitpunkt des Endentscheides", heißt es in dem Statement.

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