Einen Tag nach Verkündung Bericht: Gegen Metzelder-Urteil – Staatsanwaltschaft legt Berufung ein
Nur einen Tag nach der Verurteilung von Christoph Metzelder hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Einem Bericht zufolge geht es dabei nicht um die Strafe an sich, sondern um ein wichtiges Beweisstück.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat einen Tag nach dem Richterspruch Berufung gegen das Urteil gegen Ex-Fußballer Christoph Metzelder im Kinderpornografie-Prozess eingelegt. Das berichtet der "Focus" und beruft sich dabei auf Justizkreise.
Es geht dabei um formaljuristische Gründe, im Einzelnen um die Beschlagnahme des wichtigsten Beweisstückes, Metzelders Handy, von dem der frühere Nationalspieler die kinderpornografischen Dateien verschickt hatte. Demnach beantragte die Staatsanwaltschaft, das Mobiltelefon nachträglich als Tatmittel einzuziehen. Dies gehe allerdings nur, wenn die Strafverfolger Berufung gegen das Urteil einlegen.
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Nach Informationen des Magazins will die Metzelder-Seite dem Einzug des Handys zustimmen.
Der 40-jährige Metzelder war am Donnerstag vor dem Düsseldorfer Amtsgericht nach nur einem Verhandlungstag wegen des Besitzes beziehungsweise der Weiterleitung kinder- und/oder jugendpornografischer Dateien zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden.