Strafe wegen Vergewaltigung Ex-Fußballstar muss in Brasilien hinter Gitter
Er war in Italien wegen Vergewaltigung verurteilt worden, war aber bereits in Brasilien. Doch jetzt muss der Ex-Fußballer Robinho doch ins Gefängnis.
Dani Alves darf gegen Kaution sein spanisches Gefängnis verlassen, sein ehemaliger Nationalmannschafts-Kollege Robinho muss hingegen in der Heimat in Gefängnis. Ein Gericht in Brasilien ordnete am Mittwoch an, dass der einstige Starfußballer seine Haftstrafe wegen der Beteiligung an einer Gruppenvergewaltigung antreten muss.
Robinho – mit bürgerlichem Namen Robson de Souza – war für die im Jahr 2013 begangene Gruppenvergewaltigung einer 23-Jährigen in Mailand zu einer neunjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Die Entscheidung war Anfang 2022 rechtskräftig geworden.
Auslieferung nach Italien abgelehnt
Seitdem hatte die italienische Justiz versucht, den zuvor nach Brasilien ausgereisten Robinho ausliefern zu lassen, dies war aber abgelehnt worden. Mit dem Antrag, dass Robinho die Haftstrafe in Brasilien antreten solle, hatten die Italiener nun Erfolg.
Mit 9:2 Stimmen entschied das Gericht in Brasilien für eine Inhaftierung des einstigen Ausnahmefußballers. Robinho selbst war bei der Anhörung nicht anwesend, seine Anwälte kündigten Berufung ein. Vorerst bleibt Robinho auf freiem Fuß.
Alves darf gegen Kaution aus dem Gefängnis
Robinho wurde brasilianischer Meister mit dem FC Santos, spanischer Meister mit Real Madrid und gewann in Italien den Scudetto mit dem AC Mailand. Auch in der Türkei (Basaksehir Istanbul) und China (Guangzhou Evergrande) holte er den Titel. Zudem absolvierte er 100 Länderspiele und holte mit Brasilien 2007 die Copa America.
Die Entscheidung über Robinhos Haftantritt fiel am gleichen Tag wie die spektakuläre Wendung im Fall Dani Alves. Dem gleichaltrigen Kicker, der in Spanien ebenfalls wegen Vergewaltigung zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden war, wurde am Mittwoch zugestanden, gegen Kaution in Höhe von einer Million Euro zunächst das Gefängnis verlassen zu dürfen.
- Nachrichtenagentur sid