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Doping und Körperverletzung: Ex-Boxweltmeister Felix Sturm droht Haftstrafe


Wegen Doping und Körperverletzung
Ex-Boxweltmeister Sturm droht Haftstrafe

Von sid
Aktualisiert am 21.11.2018Lesedauer: 1 Min.
Felix Sturm, hier im Kampf gegen den Russen Fjodor Tschudinow.Vergrößern des Bildes
Felix Sturm, hier im Kampf gegen den Russen Fjodor Tschudinow. (Quelle: Norbert Schmidt/imago-images-bilder)
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Dem ehemaligen Profibox-Weltmeister Felix Sturm droht knapp drei Jahre nach seiner Überführung als Dopingsünder ein juristisches Nachspiel – aber das ist nicht der einzige Anklagepunkt.

Die Staatsanwaltschaft Köln hat Felix Sturm angeklagt und wirft dem gebürtigen Bosnier "Selbstdoping, Teilnahme an einem Wettkampf unter Selbstdoping und gefährliche Körperverletzung" vor. Ein Sprecher des Kölner Landgerichts bestätigte dem Sport-Informations-Dienst (SID) einen entsprechenden Bericht der "Sport Bild".

Keine Sperre nach Dopingmissbrauch

Sturm war nach seinem Sieg am 20. Februar 2016 in Oberhausen in der WM-Revanche gegen den Russen Fjodor Tschudinow in A- und B-Probe positiv auf die anabole Substanz Hydroxy-Stanozolol getestet worden. Bislang gab es keine Sperre gegen Sturm, weder durch den Weltverband WBA noch durch den Bund Deutscher Berufsboxer.

Sturm hatte seinen WBA-Titel im Supermittelgewicht im Oktober 2016 niedergelegt und seitdem auch nicht mehr im Ring gestanden. Sein Kampfrekord steht bei 40 Siegen, fünf Niederlagen und drei Unentschieden.

Sturm drohen bis zu zehn Jahre Haft

Die Anklage sei Felix Sturm inzwischen zugestellt worden, erklärte der Sprecher des Landgerichts der "Sport Bild", "er hat nun die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Danach entscheidet die Kammer, ob und mit welchen Anklagepunkten das Hauptverfahren eröffnet wird."

  • Hintergrund: Felix Sturm gibt seinen WM-Gürtel zurück
  • Staatsanwaltschaft ermittelt: Sturm droht Haftstrafe nach positiver Dopingprobe


Im Falle einer Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung droht Sturm eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Bei Selbstdoping reicht das Strafmaß von Geldstrafe bis zu drei Jahren Freiheitsentzug. Mit einer Entscheidung des Gerichts wird frühestens im Laufe des kommenden Jahres gerechnet.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur sid
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