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Kommunen ziehen im Streit um Notfallpraxen vor Gericht


Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Kommunen ziehen im Streit um Notfallpraxen vor Gericht

Von dpa
Aktualisiert am 28.02.2025 - 15:07 UhrLesedauer: 3 Min.
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Mehr als ein Dutzend betroffene Kommunen klagt gegen die geplante Schließung der Notfallpraxis in ihrer Region. (Symbolbild) (Quelle: Bernd Weißbrod/dpa/dpa-bilder)
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Weil in Baden-Württemberg 18 Notfallpraxen schließen sollen, wächst der Widerstand der Kommunen. Mehr als ein Dutzend von ihnen will, dass die Justiz die Sache klärt.

Der Streit um die geplante Schließung von 18 Notfallpraxen im Südwesten beschäftigt jetzt auch die Justiz. Nach Unterschriftenlisten, Protestbriefen und Kundgebungen haben mehr als ein Dutzend betroffene Städte nach eigenen Angaben eine gemeinsame Klage beim Sozialgericht in Stuttgart eingereicht.

Sie seien nicht grundsätzlich gegen die Schließung von Notfallpraxen im Rahmen eines landesweiten Standortkonzepts, teilten die 13 Kommunen mit. Sie wehren sich nach eigenen Angaben aber, weil sie nicht in die Planungen eingebunden und ausreichend informiert worden sind.

Erhoben haben die Klage die Städte Müllheim, Ettlingen, Nagold, Bad Saulgau, Oberndorf am Neckar, Neuenbürg, Münsingen, Herrenberg, Kirchheim unter Teck, Brackenheim, Backnang, Schwetzingen und Tettnang. Unterstützt wird die Klage zudem von Brackenheims Nachbarstadt Güglingen, die aber selbst nicht klagt.

Der ärztliche Bereitschaftsdienst in den Notfallpraxen hilft weiter, wenn der Hausarzt nicht geöffnet hat – etwa bei einer schweren Erkältung oder starken Bauchschmerzen.

Standorte sollen bis Herbst geschlossen werden

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) will in 18 Praxen Schritt für Schritt bis November den Betrieb einstellen. Die ersten drei Praxen in Bad Saulgau, Kirchheim unter Teck und Neuenbürg sollen ab April schließen. Die restlichen Standorte sollen Ende Juni, Ende Juli, Ende September und Ende Oktober geschlossen werden.

Künftig soll laut KVBW im Land gelten, dass 95 Prozent der Patienten innerhalb von 30 Fahrminuten eine Notfallpraxis erreichen sollen, alle anderen innerhalb von maximal 45 Minuten. Zudem sei vorgesehen, dass es nur noch Standorte in Verbindung mit einem Krankenhaus mit Notaufnahme gibt.

Die Städte seien vor vollendete Tatsachen gestellt worden, kritisierte Ettlingens Oberbürgermeister Johannes Arnold (parteilos). Der Informationsfluss zu den genauen Kriterien und Gründen für die Entscheidungen sei bis heute unzureichend. Wir hätten uns eine rechtzeitige und ergebnisoffene Einbindung in die Strukturüberlegungen der KVBW gewünscht", sagte Müllheims Bürgermeister Martin Löffler (SPD), einer der Initiatoren der Klage.

Gemeindetag: KVBW sollte nicht einfach weiter Taten schaffen

Das stößt auch dem Gemeindetag auf. Die Kommunikation der KVBW sei "äußerst unglücklich" gewesen, sagte Präsident Steffen Jäger. "Wenn Bürgermeister und Oberbürgermeister aus der Zeitung von der geplanten Schließung von insgesamt 18 Notfallpraxen erfahren, ist das keine sachgerechte Einbindung der kommunalpolitischen Verantwortungsträger." Die KVBW solle deswegen nicht "im Sinne einer Basta-Politik" einfach weiter Taten schaffen, sondern nochmals in den Dialog mit den betroffenen Regionen gehen.

Die Kassenärztliche Vereinigung weist diese Kritik zurück. "Die KVBW hat seit Bekanntgeben ihrer Pläne zahllose Gespräche mit den unterschiedlichsten Beteiligten in den Städten und Landkreisen geführt und dabei wertvolle Anregungen erhalten, die dann auch in die Konzeption Eingang gefunden haben", teilte ein Sprecher mit.

KVBW will weiter an Plänen festhalten

Es sei völlig unklar, welchen Rechtsverstoß die Kläger der KVBW eigentlich vorwerfen würden, so der Sprecher. Man werde abwarten, bis die Klage zugestellt sei und werde diese dann prüfen. "An den Planungen und der Umsetzung wird sich daher erst einmal nichts ändern", sagte der Sprecher.

Eine Sprecherin von Sozialminister Manne Lucha (Grüne), sagte es sei das gute Recht von Kommunen, sich an Gerichte zu wenden, wenn sie das als notwendig ansähen. "Man wird am Ende sehen, was die Gerichte entscheiden." Man halte es aber für sinnvoll, wenn die Debatte wieder versachlicht würde. Es gehe nicht um medizinische Notfälle, sondern um eine Neuordnung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes außerhalb der gewöhnlichen Sprechstundenzeiten.

Die KVBW hatte angekündigt, dass die verbleibenden Notfallpraxen teils mehr Kapazitäten und verlängerte Öffnungszeiten erhalten sollen. Das dürfte auch nötig sein, denn durch die geplanten Schließungen werden umliegende Notaufnahmen aus Sicht der SPD im Landtag deutlich stärker belastet. "Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg schränkt ihre Angebote zulasten der Krankenhäuser und der Rettungsdienste ein", hatte die SPD Anfang Februar kritisiert und auf die Antwort der Landesregierung auf eine Landtagsanfrage verwiesen. Darin hat die Oppositionspartei die Folgen der Schließung der Buchener Notfallpraxis (Neckar-Odenwald-Kreis) abgefragt. Wie aus der Antwort hervorgeht, wurden im Zeitraum von November 2023 bis März 2024 in der Notaufnahme des örtlichen Krankenhauses an Samstagen und Sonntagen deutlich mehr Patienten behandelt als im Vorjahreszeitraum, also vor der Schließung der Notfallpraxis.

Demnach wurden in der Notaufnahme von November 2022 bis März 2023 samstags und sonntags insgesamt 1.072 Patientinnen und Patienten behandelt, im gleichen Zeitraum des Folgejahres waren es 1.361.

Praxen wegen Ärztemangel geschlossen

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hatte den Standort nach einem Gerichtsurteil im Oktober 2023 zunächst vorläufig und im März 2024 dauerhaft geschlossen.

Als Grund für diese und andere Schließungen hatte die KVBW den Ärztemangel genannt. Acht Praxen hatte sie bereits im Laufe des vergangenen Jahres dauerhaft und gegen massiven Protest geschlossen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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