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Gericht: Bürger dürfen gegen XXL-Landtag unterschreiben


Wahlrecht
Gericht: Bürger dürfen gegen XXL-Landtag unterschreiben

Von dpa
Aktualisiert am 28.02.2025 - 14:31 UhrLesedauer: 3 Min.
Gericht entscheidet über Volksbegehren gegen XXL-LandtagVergrößern des Bildes
Rülke spricht von einer "Ohrfeige" für Innenminister Thomas Strobl (CDU). (Quelle: Bernd Weißbrod/dpa/dpa-bilder)
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Die FDP hat vor dem obersten Gericht einen Sieg errungen - und will nun fleißig Unterschriften im ganzen Land sammeln. Das Ziel: Eine Aufblähung des Landtags verhindern.

Die Baden-Württemberger dürfen sich bald mit ihrer Unterschrift für einen kleineren Landtag einsetzen. Der Verfassungsgerichtshof in Stuttgart gab bekannt, dass ein entsprechendes Volksbegehren zulässig ist. Nun will die FDP, die hinter dem Volksbegehren steht, baldmöglichst mit der Sammlung von rund 770.000 Unterschriften beginnen. "Wir werden unser Bestes tun, um das zu erreichen", sagte FDP-Landeschef Hans-Ulrich Rülke nach der Verkündung vor Gericht. Ist das Volksbegehren erfolgreich, wird die Anzahl der Wahlkreise im Südwesten von 70 auf 38 reduziert.

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Der Verfassungsgerichtshof befasste sich mit einem Streit zwischen der FDP und dem Innenministerium über das Wahlrecht. Die FDP hatte das Volksbegehren mit dem Titel "XXL-Landtag verhindern" initiiert und dafür mehr als 10.000 Unterschriften beim Innenministerium eingereicht - zur Zulassung. Die Liberalen wollen damit die Wahlkreise reduzieren und so auch die Zahl an Mandaten.

Gericht: legitimes Anliegen

Das Ministerium allerdings hatte den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens abgelehnt - die geplante Gesetzesänderung sei verfassungswidrig, hieß es aus dem Haus von Innenminister Thomas Strobl (CDU). Dagegen klagten die Liberalen vor dem Verfassungsgerichtshof. Der gab nun überraschenderweise der FDP recht. "Das Volksbegehren verfolgt mit dem Ziel, die Größe des Landtags auf die Mindestgröße von 120 Abgeordneten oder eine allenfalls geringfügig höhere Zahl zu begrenzen, ein legitimes Anliegen", so die Richter.

Das Innenministerium sagte, man werde nun mit den Initiatoren Details über den Ablauf besprechen und abstimmen. Dann folge die öffentliche Bekanntmachung mit den Fristen für die Sammlung der Unterschriften im Staatsanzeiger.

Man habe das Volksbegehren allein unter rechtlichen Gesichtspunkten bewertet, teilte das Ministerium mit. Bislang habe es keine Rechtssprechung zu der Frage gegeben. "Ganz entscheidend und unser oberstes Ziel war, dass Rechtsklarheit vor einer Wahl besteht."

Neues Wahlrecht

Hintergrund: 2022 wurde in Baden-Württemberg ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht eingeführt. Mit der Erststimme wird der Wahlkreiskandidat oder die Wahlkreiskandidatin direkt gewählt. Die Zweitstimme geht an eine Partei, die dafür eine Landesliste aufstellt. Die Sitzverteilung bestimmt sich nach der Zweitstimme. Erringt eine Partei mehr Direktmandate als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zusteht, kommen Überhangmandate zustande. Dadurch entstehende Ungleichgewichte werden wieder durch Ausgleichsmandate kompensiert - was noch mehr Abgeordnete ins Parlament bringt.

Laut Wahlgesetz muss der Landtag mindestens 120 Sitze haben. Aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten hat er derzeit bereits 154 Abgeordnete. Nach der Landtagswahl rechnen die Liberalen mit mehr als 200 Parlamentariern im Plenum.

Für die Wahl 2026 spielt das keine Rolle mehr

Vor Kurzem lief bereits ein Volksbegehren zur Verkleinerung des Landtags, das vom Innenministerium zugelassen wurde. Allerdings konnte der Initiator viel zu wenig Unterschriften sammeln. Rülke spricht vom ersten Probelauf und erhofft sich nun für sein Volksbegehren "mehr Schwung".

Mit einem Volksbegehren können Bürgerinnen und Bürger eigene Gesetzesentwürfe ins Parlament einbringen und eine Abstimmung erzwingen. Das Ministerium muss das Volksbegehren im Staatsanzeiger veröffentlichen. Dann müssen innerhalb von sechs Monaten die Unterschriften von zehn Prozent der Wahlberechtigten im Südwesten gesammelt werden - das sind rund 770.000 Menschen. Ist das geschafft, wird der Gesetzentwurf dem Landtag zur Abstimmung vorgelegt. Findet er keine Mehrheit, folgt eine Volksabstimmung. Selbst wenn das erfolgreich sein sollte, könnte eine Wahlrechtsreform rechtzeitig vor der Landtagswahl 2026 aufgrund bestehender Fristen nicht mehr in Kraft treten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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