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"Drachenlord" zu Gefängnis verurteil: Staatsanwaltschaft will noch höhere Strafe


Verurteilter YouTuber
Noch höhere Strafe für den "Drachenlord"?

Von dpa, law

Aktualisiert am 25.10.2021Lesedauer: 1 Min.
Youtuber "Drachenlord"Vergrößern des Bildes
Angeklagter Youtuber "Drachenlord" bei Prozessbeginn. (Quelle: Daniel Karmann/dpa/dpa)

Der umstrittene YouTuber "Drachenlord" ist vergangene Woche von einem Gericht zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Nun hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

Die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen die zweijährige Haftstrafe für den YouTuber "Drachenlord" eingelegt. Eine höhere Freiheitsstrafe sei in dem Fall erforderlich und angemessen, sagte ein Sprecher der Anklagebehörde am Montag in Nürnberg. Der 32-Jährige war Donnerstag vergangener Woche wegen gefährlicher Körperverletzung und anderer Straftaten zu zwei Jahren Haft verurteilt worden.

Der Videoblogger aus Mittelfranken hatte unter anderem einem Mann mit einer Taschenlampe auf die Stirn geschlagen und verletzt. Einen anderen bewarf er mit einem Backstein. Außerdem hatte er Polizisten beleidigt.

Es war bereits das zweite Mal, dass der YouTuber sich wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht in Neustadt an der Aisch verantworten musste. Im September 2019 verurteilte dieses ihn wegen einer Pfefferspray-Attacke zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten. Noch in der Bewährungszeit beging er neue Straftaten. Aus Sicherheitsgründen war der zweite Prozess ins Strafjustizzentrum nach Nürnberg verlegt worden.

"Drachenlord" verurteilt: YouTuber findet Haftstrafe "ungerecht"

Nach dem Urteilsspruch vom Donnerstag hatte Winkler wenig Einsicht gezeigt. In einem Stream hatte er die Bilder seiner Überwachungskamera mit Live-Bildern der Straße vor seinem Haus übertragen. Zugleich kommentierte er das damit, die in den Live-Aufnahmen zu sehenden Polizisten hätten ihm gesagt, er solle Überwachungsbilder der Straße, also des öffentlichen Verkehrsraums außerhalb seines Grundstücks, nicht mehr zeigen.

Die Verurteilung hatte er "ungerecht" genannt, er sehe nicht ein, sich "einsperren zu lassen, nur weil ich mich verteidige". Dass die Richterin ihn einen "Bewährungsversager" genannt hatte, sei beleidigend.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Eigene Beobachtungen und Eindrücke vor Ort
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