Gutachten erwartet Verdacht auf Cannabis in Nürnberger CBD-Automaten

CBD-Produkte liegen im Trend – in Nürnberg gibt es sogar einen Automaten dafür. Der steht nun aber im Verdacht, nicht nur CBD-Produkte enthalten zu haben.
Ein Automat für sogenannte CBD-Produkte in der Nürnberger Innenstadt könnte gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben. Dem Aussehen nach hätten die Waren Cannabis enthalten, teilte die Polizei am Mittwoch mit. Ein chemisch-toxikologisches Gutachten soll den Verdacht vom Dienstag überprüfen.
Der CBD-Automat funktioniert laut einem Polizeisprecher nach dem Prinzip eines Snackautomaten. CBD ist die Kurzform von Cannabinol und im Gegensatz zum psychoaktiven Tetrahydrocannabinol (THC) nicht berauschend. Cannabishaltige Produkte sind laut dem Sprecher nicht erlaubt –auch dann nicht, wenn sie kein THC enthalten.
- Nachrichtenagentur dpa