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Ingolstadt: Mann hält sich an ICE Richtung Nürnberg bei 282 km/h außen fest


Von Ingolstadt nach Nürnberg
Fahrgast klammert sich bei 282 km/h an ICE fest

Von t-online, cgo

17.01.2025 - 13:52 UhrLesedauer: 1 Min.
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In Fahrtrichtung Nürnberg ist ein ICE unterwegs (Symbolfoto): Ein blinder Passagier war am Mittwoch auf einen abfahrenden Zug aufgesprungen. (Quelle: Andreas Haas / imago images/imago)
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Weil er eine Zigarette rauchen wollte, war ein Mann in Ingolstadt aus einem Zug ausgestiegen. Als sich die Bahn ohne ihn an Bord wieder in Bewegung setzte, zog er alle Register.

Am Mittwochnachmittag wurde die Bundespolizeiinspektion Nürnberg über eine ungewöhnliche Beobachtung am Ingolstädter Hauptbahnhof informiert. Zeugen hatten laut Angaben der Beamten gesehen, wie ein Mann auf einen abfahrenden ICE in Richtung Nürnberg sprang und sich außen zwischen zwei Waggons an Kabelsträngen festhielt.

Umgehend stoppte der alarmierte Triebfahrzeugführer den Zug außerplanmäßig am Bahnhof Kinding (Kreis Eichstätt). Ein zufällig mitreisender Polizist entdeckte dort den am ICE hängenden Mann und brachte den 40-Jährigen in den Zug zurück. In Nürnberg wurde der "Fahrgast" der Bundespolizei übergeben.

ICE-Surfer wollte sein Gepäck retten

Die Polizei erklärte, dass der Mann bereits in München ohne Fahrschein eingestiegen sei. Nachdem er in Ingolstadt ausgestiegen war, um eine Zigarette zu rauchen, seien die Türen des Zugs offenbar zugesprungen und der Zug habe sich Bewegung gesetzt. Um sein Gepäck nicht allein reisen zu lassen, sei der Mann deshalb auf die Halterung zwischen den Waggons gesprungen und hatte sich an ummantelten Kabelsträngen festgehalten. Der ICE erreichte dabei eine Geschwindigkeit von bis zu 282 km/h.

Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Erschleichens von Leistungen eingeleitet. Ihm droht zudem ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen einer betriebsstörenden Handlung. Die Bundespolizei warnte eindringlich vor den lebensgefährlichen Risiken des Zugsurfens und bittet Zeugen solcher Vorfälle um sofortige Meldung an die Behörden oder das Bahnpersonal.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • Bundespolizeiinspektion Nürnberg, Mitteilung vom 17. Januar 2025
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