"Nicht für möglich gehalten" Spektakulärer Fluchtversuch aus Nürnberger JVA scheitert
Gerade einmal zwei Wochen muss ein junger Mann in der JVA Nürnberg absitzen. Doch schon nach wenigen Tagen wird sein Freiheitsdrang so groß, dass er versucht zu fliehen.
Ein junger Mann hat am vergangenen Freitag einen waghalsigen Ausbruchsversuch aus der Justizvollzugsanstalt Nürnberg gewagt. Der Insasse des Jugendarrest-Bereichs war während eines Hofgangs auf eine mehrere Meter hohe Mauer geklettert, um von dieser aus in Richtung Freiheit zu springen, wie Thomas Vogt, Leiter der JVA, im Gespräch mit dem Portal "nordbayern.de" erklärte.
Zunächst sei es dem Mann gelungen, einen Zaun zu erklimmen, der im rechten Winkel an die Mauer der Anstalt grenzte und durch Stacheldraht sowie Metallspieße gesichert war. Anschließend habe der Insasse den Stacheldraht an der Mauer verborgen, sodass er durch diesen hindurchschlüpfen und auf die Mauer klettern konnte, berichtete Vogt.
Auf dieser sei er dann in 4,50-Meter-Höhe in Richtung der Mannertstraße balanciert. Der Plan des Insassen war es offenbar, von dort aus weiter auf die sechs Meter hohe Mauer zu kommen und dann auf der anderen Seite herunterzuspringen. Dies sei ihm allerdings nicht gelungen. Auch, weil die JVA-Beamten schnell die Alarmierungskette in Gang gesetzt und den Notruf abgesetzt, sagte Vogt dem Portal.
Mann musste lediglich 14 Tage im Gefängnis absitzen
Während sich die Feuerwehr bereits mit einem Luftkissen auf einen möglichen Sprung des jungen Mannes vorbereitete, fuhr laut dem Anstaltsleiter ein Beamter mit einer Drehleiter zu dem Insassen nach oben und überzeugte ihn, aufzugeben. Zum Glück, wie Vogt unterstrich. Denn ein Sprung auf den Asphalt hätte wohl zu "ganz erheblichen Verletzungen" geführt. Der Insasse musste dennoch anschließend aufgrund von schweren Schnittverletzungen, welche er sich am Stacheldraht zugezogen hatte, medizinisch behandelt werden.
Warum der junge Mann flüchten wollte, ist derzeit noch unklar. In der JVA Nürnberg musste er nämlich lediglich eine 14-tägige Strafe verbüßen, von der er zum Zeitpunkt des Ausbruchsversuchs bereits vier Tage abgesessen hatte. Zuvor sei der Insasse stets unauffällig gewesen, auch ein psychologisches Gutachten im Nachgang ergab laut Vogt keine Auffälligkeiten.
Der JVA-Leiter kündigte nach der gescheiterten Flucht im Gespräch mit "nordbayern.de" Änderungen und Nachbesserungen im Jugendarrest-Bereich an. Man werde Maßnahmen ergreifen, dass "so etwas, was wir für nicht möglich gehalten haben", in Zukunft nicht noch einmal vorkomme. Der junge Mann soll seine restliche Strafe nun in einem anderen Gefängnis absitzen. Strafrechtlich belang werden kann er nicht, da das Streben nach Freiheit untrennbar mit der im Grundgesetz verankerten Würde des Menschen verknüpft ist.