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Allerheiligen in München: Warum am stillen Feiertag Tanzverbot gilt


Hohes Bußgeld als Strafe
Stiller Feiertag: Darum ist Tanzen an Allerheiligen verboten

Von t-online, SK

31.10.2024 - 11:57 UhrLesedauer: 1 Min.
imago images 0776871267Vergrößern des BildesViele Gläubige besuchen an Allerheiligen Friedhöfe und gedenken ihrer verstorbenen Angehörigen (Archivbild). (Quelle: IMAGO/Philip Reynaers)

An Allerheiligen wird in Bayern den Verstorbenen gedacht. Das hat nicht nur zur Folge, dass die Geschäfte geschlossen bleiben, sondern es gibt auch ein Tanzverbot.

Am 1. November wird in vielen Bundesländern Allerheiligen als stiller Feiertag begangen. Der Gedenktag, der im christlichen Kalender die Heiligen ehrt, gilt vor allem in katholisch geprägten Regionen als wichtiger Bestandteil des Kirchenjahres. An diesem Tag besuchen viele Gläubige Friedhöfe, schmücken die Gräber und gedenken ihrer verstorbenen Angehörigen.

In Bayern gehört Allerheiligen zu den sogenannten stillen Feiertagen – was sich auch im Alltag bemerkbar macht. Laute Veranstaltungen, Tanz- und Musikaufführungen sind an diesem Tag eingeschränkt oder verboten, um eine ruhige und besinnliche Atmosphäre zu wahren. Auch Geschäfte bleiben zu und Wochenmärkte finden nicht statt. Die Ruhe dieses Tages stehe im Widerspruch zu lauten oder fröhlichen Aktivitäten wie Tanzveranstaltungen.

So hoch ist die Strafe für Verstöße gegen das Tanzverbot

Die Höhe der Strafen für Verstöße gegen das Tanzverbot variiert je nach Bundesland. In Bayern etwa können Bußgelder zwischen 500 und 10.000 Euro verhängt werden.

Das bayerische Innenministerium begründet die gesetzliche Regelung so: "An stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen verboten, die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen." Laut der Stadt München seien nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 an stillen Tagen aber auch Ausnahmen möglich, wenn öffentliche Feste und Feiern "Ausdruck einer klaren weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum" seien.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • rp-online.de: Was an Allerheiligen erlaubt ist und was nicht
  • muenchen.de: An diesen Feiertagen gilt Tanzverbot in München
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